Zahnarztpraxen als Corona-Testeinrichtungen
Zahnarztpraxen als Corona-Testeinrichtungen
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) bittet die Zahnärzteschaft in Rheinland-Pfalz um Unterstützung: Damit sich mehr MitarbeiterInnen von Schulen und Kindertagesstätten schnell und unkompliziert testen lassen können, sollen in Zahnarztpraxen PoC-Antigen-Tests durchgeführt werden – befristet bis zum 31.3.2021. Hierzu erhalten Testberechtigte von ihren jeweiligen Einrichtungen eine Legitimationsbescheinigung („Erklärung zur Vorlage in der Testeinrichtung“), die der Praxis vorzulegen ist.
Die Praxis kann ihren Aufwand dem Land gegenüber in Rechnung stellen (in Höhe von 39 Euro). Weitere Kosten für die Schutzausrüstung, Schnelltests und Verbrauchsmaterial werden nicht übernommen.
Ein Online-Portal zur Registrierung ist in Arbeit.
Interessierte Praxen registrieren sich zunächst direkt per E-Mail beim LSJV (testzentrum@lsjv.rlp.de) mit folgenden Angaben:
- Name der Testeinrichtung/Praxis
- Ansprechpartner/in
- Straße
- PLZ
- Ort
- Praxis-Öffnungszeiten
- E-Mail-Adresse (für die Mitteilung der Aktivierung des Registrierungsportals)
- Telefonnummer (für die Testberechtigten)
Mehr Informationen finden Sie unter:
https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/gesundheit/schnelltestvermittlung/