Dienstleister für Zahnärzte, Patienten und privat Versicherte

Die Bezirkszahnärztekammer (BZK) Trier ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts und als Untergliederung der Landeszahnärztekammer zuständig für alle rund 370 Zahnärzte. Sie setzt sich dafür ein, dass der Zahnarzt seinen Beruf frei ausüben kann und die Selbstbestimmung des Patienten gewährleistet ist.

Die Arbeit der Kammer steht im Dienst des zahnärztlichen Berufsstandes, dessen gesundheitspolitische und berufliche Interessen sie vertritt. Sie wacht über die Einhaltung der Berufsordnung und ist so internes Kontrollorgan der Zahnärzteschaft. Sie ist zuständig für die Auslegung der Gebührenordnung. Ihr obliegen die Aus-, Fort- und Weiterbildung der zahnmedizinischen Fachangestellten sowie die Fort- und Weiterbildung der Zahnärzte.

Sie ist u.A. verantwortlich für das Sachverständigenwesen sowie für die Überwachung der Röntgen-/Strahlenschutzverordnung. Sie entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Patienten, Zahnärzten und privaten Versicherten innerhalb und außerhalb von Gerichten.