WICHTIG -> Einrichtungsbezogene Immunitätsnachweispflicht durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt!

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelte Immunitätsnachweispflicht zurückgewiesen.

Der Gesetzgeber habe einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssten die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich Tätigen letztlich zurücktreten.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.