Neue Ausbildungsordnung ab dem 1. August 2022

Am 1. August 2022 tritt die neue Ausbildungsordnung für die Zahnmedizinischen Fachangestellten in Kraft.

Nachdem die alte Ausbildungsordnung bereits über 20 Jahre Jubiläum feierte, entschied der Gesetzgeber sich, den Ausbildungsberuf der ZFA an die neuen technischen und diversifizierten gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen. Weiter in den Vordergrund gerückt sind nunmehr die individuelle Patientenbetreuung und Kommunikation, sowie die Digitalisierung, die erstmals als eigene Berufsbildposition aufgenommen wurde.

Die wohl wichtigste Neuerung sowohl für die Auszubildenden als auch für die ausbildenden Zahnärztinnen und Zahnärzte ist die Neuregelung der Prüfungsordnung:

Statt einer Zwischenprüfung nach der Hälfte der Ausbildungszeit und einer Abschlussprüfung nach regulär drei Jahren wird das System der gestreckten Abschlussprüfung eingeführt.

Die Zwischenprüfung wird ersetzt durch die sogenannte Abschlussprüfung Teil I – das Ergebnis dieser fließt sodann schon in die Endnote mit ein.

Am Ende der Ausbildung absolvieren die Auszubildenden dann Abschlussprüfung Teil II.

Die Noten aus Teil I und II der Abschlussprüfung ergeben zusammen die Gesamtnote der Leistungen zum Abschluss der Ausbildung.

Für weitere Informationen zur Neuregelung der Ausbildungsordnung beachten Sie gerne in unserem Bereich „Für Auszubildende – Downloads“ die Informationsschreiben und Auslegungshilfen des Bundesinstituts für Berufsbildung.