Masernschutzgesetz: Fristverlängerung für die Impfpflicht

Masernschutzgesetz: Fristverlängerung für die Impfpflicht

Zum 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass alle Personen, die in einer Zahnarztpraxis tätig sind und nach dem 31.12.1970 geboren sind, einen vollständigen Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Am 05.03.2021 hat der Bundesrat jetzt eine Fristverlängerung bis 31.12.2021 für die Masernimpfpflicht beschlossen. Bisher war die Frist bis zum 31.07.2021.