Kindeswohl: neues Gesetz macht Zahnärzte handlungsfähiger

Zahnärztinnen und Zahnärzten kommt eine entscheidende Rolle beim Erkennen häuslicher Gewalt zu. Auch Vernachlässigung und eine Kindeswohlgefährdung werden häufig im Mundbereich, z.B. am Mundhygienezustand, deutlich.

Deshalb begrüßen die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Bezirkszahnärztekammer Trier (BZK Trier) das neu verabschiedete „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendlichstärkungsgesetz – KJSG)“, das nun die Rolle der Zahnmedizin deutlich herausstellt.

Das Gesetz soll die mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) von 2012 geschaffenen rechtlichen Grundlagen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen weiterentwickeln. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde Ärztinnen und Ärzten als Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern die Möglichkeit eingeräumt, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt zu informieren und diesem die für ein Tätigwerden erforderlichen Daten mitzuteilen.

„Zahnärzte werden jetzt hinsichtlich der Meldebefugnisse berücksichtigt und können das Jugendamt einschalten, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen“, so der ehemalige BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. „Damit besteht Rechtssicherheit für alle Praxen.“

Informationen zum Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt sowie juristische Einordnungen und verschiedene Unterlagen zur Dokumentation und Ablaufdiagramm für die Zahnarztpraxis unter: bzaek.de/haeusliche-gewalt.html