Hygienepauschale kann bis zum 31.03.2021 weiterberechnet werden! – Ihr GOZ-Referent informiert
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bitte beachten Sie: Mit dem dem PKV-Verband konnte vereinbart werden, dass die Hygienepauschale 3010a zum 1,0 fachen Faktor zunächst bis zum
31.03.2021 weiterberechnet werden kann.
Freundliche Grüße
Ihr GOZ-Referent Dr. Michael Herget / BZK Trier