Hygienepauschale kann bis zum 31.03.2021 weiterberechnet werden! – Ihr GOZ-Referent informiert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie:  Mit dem dem PKV-Verband konnte vereinbart werden, dass die Hygienepauschale 3010a zum 1,0 fachen Faktor zunächst bis zum

31.03.2021 weiterberechnet werden kann.

Freundliche Grüße

Ihr GOZ-Referent Dr. Michael Herget / BZK Trier