Die Landesregierung RLP stellt für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen Soforthilfe zur Verfügung, um die Räumung und Reinigung zu unterstützen. Die Höhe der Soforthilfe beträgt pauschal 5.000 Euro je Unternehmen. Anträge werden von den örtlich zuständigen Verwaltungen der Kreise sowie der Stadt Trier entgegengenommen.
Die „Soforthilfe Unternehmen“ wird ohne umfangreiche Prüfung gewährt. Es genügt nach momentaner Sachlage der glaubhafte Nachweis, dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt und dass dem Antragsteller ein Schaden von mindestens 5.000 Euro an dieser Betriebsstätte entstanden ist.
Bitte beachten: Die Betriebs- bzw. Produktionsstätte muss räumlich getrennt von Wohnbereichen sein.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier.
Parallel arbeitet die Landesregierung an einem Wiederaufbauprogramm für die Unternehmen in den von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen. Der Bund hat hier Unterstützung zugesagt.
Wer ist für Sie zuständig: der Kreis oder die Stadt des betroffenen Standorts der Betriebsstätte
Wichtig: Vorder- und Rückseite der Anträge unbedingt vollständig ausfüllen und handschriftlich unterzeichnen!
Anträge bitte einreichen:
Stadt Trier: Vorab per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@trier.de und im Original an Stadtverwaltung Trier, Wirtschaftsförderung, Simeonstraße 55, 54290 Trier
Kreis Trier-Saarburg: per E-Mail an soforthilfe-hochwasser@trier-saarburg.de oder per Post an Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 6, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
Kreis Vulkaneifel: per E-Mail an judith.klassmann-laux@wfg-vulkaneifel.de oder per Post an WFG Vulkaneifel mbH, Judith Klassmann-Laux, Mainzer Str. 24, 54550 Daun
Kreis Bitburg-Prüm: per E-Mail an nothilfe@bitburg-pruem.de oder per Post an Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg/Eifel
Kreis Bernkastel-Wittlich: per E-Mail an soforthilfe@bernkastel-wittlich.de oder per Post an Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Soforthilfe, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich |