Hochwasserhilfe -> die BZK Trier informiert!

Aktuelle Informationen und Hinweise zur Hochwasserhilfe der Bezirkszahnärztekammer Trier

Sie brauchen Hilfe oder möchten helfen? Kontaktieren Sie uns über unsere Emailadresse:  info@bzk-trier.de  . Wir bündeln die Hilfsangebote und leiten diese sodann an die Betroffenen weiter.

  • Infonummer für Angehörige von Vermissten, Hinweise und Fragen:  Telefon: 0800 656565-1
  • Hotline zur psychosozialen Unterstützung von 09:00 – 17:00 Uhr : Telefon: 0800 0010218
  • Hinweisportal der Polizei Rheinland-Pfalz bezüglich Videos, Fotos, u.a.
Die Polizei bittet, den Notruf 112 beziehungsweise 110 nur in dringenden Fällen anzurufen.
Was ist im Schadensfall zu beachten -> Hinweise für die Zahnarztpraxen:
  • Erstbegehung
    Erst nach Freigabe durch Rettungskräfte das Gelände / Gebäude betreten!
  • Finger weg von Elektroinstallation & Co.  
    Lassen Sie Ihre Installationen und Einrichtungen durch eine Fachfirma vor Inbetriebnahme/Nutzung prüfen!

Dies betrifft: Energieversorgung (Strom / Gas / Wasser / Öl), Maschinen / Geräte / Anlagen

Schadensdokumentation

  • Ganz wichtig: Machen Sie eine Schadensauflistung und dokumentieren Sie dabei präzise alle Einzelschäden:
    ausreichend Foto-/Videomaterial erstellen
    – Vorher
    – Nachher
    – Während Schadensbeseitigung
  • der Erfassungszeitpunkt (Datum/Uhrzeit) sollte erkennbar sein
  • Versicherungsschutz – Abgeschlossene Versicherungen ansprechen sowie insgesamt überprüfen, welche Versicherung eventuell Schäden decken könnte:
    – Gebäudeversicherung – Elementarschäden
    – Hausratversicherung
    – Inventarversicherung
    – Maschinenversicherung
    – Elektronikversicherung
    – Teil-/Vollkasko Kfz-Versicherung
    – Betriebsunterbrechungsversicherung
    – etc.

Hier ist immer der individuelle Deckungsschutz zu prüfen

  • Schadenanzeige
    Melden Sie Ihren Schaden beim Versicherer unbedingt zeitnah an!
    – Schriftlich Schadenanzeige per E-Mail, Fax oder Post
    – Eingangsbestätigung anfordern und aufheben

Schadensminderung

  • Auch wenn Sie versichert sind, sind Sie verpflichtet, den Schaden zu mindern und alles Zumutbare insofern zu veranlassen.
    Abschöpfen/Auspumpen, aber Achtung: je nach Situation kann Auspumpen, wenn Wasser außen noch steht, Risse im Gebäude oder statische Probleme verursachen!   Rettungsdienste/Feuerwehr/Sachverständige kontaktieren und dies erst abklären!
    Schlamm- und Schmutzablagerungen vor dem Antrocknen abspülen
  • Anweisungen der Versicherung beachten!
    Beachten Sie die Bedingungen und Klauseln Ihrer Versicherungsverträge unbedingt und fragen dort bei Zweifelsfällen erst einmal nach!
  • Nichts voreilig entsorgen!
    Beschädigte Gegenstände vorerst aufheben (der Versicherung sollte man die Gelegenheit zur Besichtigung geben).
  • Kostenvoranschlag
    Vor Reparatur sollte man einen Kostenvoranschlag einholen und von der Versicherung freigeben lassen.
  • Eigenleistungen
    Eigenleistungen mit Datum, Uhrzeit und Tätigkeit dokumentieren (z. B. Aufräumarbeiten, Reparaturen etc.).
  • Abschlagszahlung Versicherung
    Ein Monat nach Schadenanzeige sollte man die erste Abschlagszahlung von der Versicherung einfordern