Hochwasserhilfe -> die BZK Trier informiert!
Aktuelle Informationen und Hinweise zur Hochwasserhilfe der Bezirkszahnärztekammer Trier
Sie brauchen Hilfe oder möchten helfen? Kontaktieren Sie uns über unsere Emailadresse: info@bzk-trier.de . Wir bündeln die Hilfsangebote und leiten diese sodann an die Betroffenen weiter.
Wichtige Telefonnummern:
- Infonummer für Angehörige von Vermissten, Hinweise und Fragen: Telefon: 0800 656565-1
- Hotline zur psychosozialen Unterstützung von 09:00 – 17:00 Uhr : Telefon: 0800 0010218
- Hinweisportal der Polizei Rheinland-Pfalz bezüglich Videos, Fotos, u.a.
Die Polizei bittet, den Notruf 112 beziehungsweise 110 nur in dringenden Fällen anzurufen.
Was ist im Schadensfall zu beachten -> Hinweise für die Zahnarztpraxen:
- Erstbegehung
Erst nach Freigabe durch Rettungskräfte das Gelände / Gebäude betreten! - Finger weg von Elektroinstallation & Co.
Lassen Sie Ihre Installationen und Einrichtungen durch eine Fachfirma vor Inbetriebnahme/Nutzung prüfen!
Dies betrifft: Energieversorgung (Strom / Gas / Wasser / Öl), Maschinen / Geräte / Anlagen
Schadensdokumentation
- Ganz wichtig: Machen Sie eine Schadensauflistung und dokumentieren Sie dabei präzise alle Einzelschäden:
ausreichend Foto-/Videomaterial erstellen
– Vorher
– Nachher
– Während Schadensbeseitigung - der Erfassungszeitpunkt (Datum/Uhrzeit) sollte erkennbar sein
- Versicherungsschutz – Abgeschlossene Versicherungen ansprechen sowie insgesamt überprüfen, welche Versicherung eventuell Schäden decken könnte:
– Gebäudeversicherung – Elementarschäden
– Hausratversicherung
– Inventarversicherung
– Maschinenversicherung
– Elektronikversicherung
– Teil-/Vollkasko Kfz-Versicherung
– Betriebsunterbrechungsversicherung
– etc.
Hier ist immer der individuelle Deckungsschutz zu prüfen
- Schadenanzeige
Melden Sie Ihren Schaden beim Versicherer unbedingt zeitnah an!
– Schriftlich Schadenanzeige per E-Mail, Fax oder Post
– Eingangsbestätigung anfordern und aufheben
Schadensminderung
- Auch wenn Sie versichert sind, sind Sie verpflichtet, den Schaden zu mindern und alles Zumutbare insofern zu veranlassen.
– Abschöpfen/Auspumpen, aber Achtung: je nach Situation kann Auspumpen, wenn Wasser außen noch steht, Risse im Gebäude oder statische Probleme verursachen! Rettungsdienste/Feuerwehr/Sachverständige kontaktieren und dies erst abklären!
– Schlamm- und Schmutzablagerungen vor dem Antrocknen abspülen - Anweisungen der Versicherung beachten!
Beachten Sie die Bedingungen und Klauseln Ihrer Versicherungsverträge unbedingt und fragen dort bei Zweifelsfällen erst einmal nach! - Nichts voreilig entsorgen!
Beschädigte Gegenstände vorerst aufheben (der Versicherung sollte man die Gelegenheit zur Besichtigung geben). - Kostenvoranschlag
Vor Reparatur sollte man einen Kostenvoranschlag einholen und von der Versicherung freigeben lassen. - Eigenleistungen
Eigenleistungen mit Datum, Uhrzeit und Tätigkeit dokumentieren (z. B. Aufräumarbeiten, Reparaturen etc.). - Abschlagszahlung Versicherung
Ein Monat nach Schadenanzeige sollte man die erste Abschlagszahlung von der Versicherung einfordern