Hinweis zur rechtlichen Einordnung der Testung von Patienten in der Zahnarztpraxis
Zur Diagnostik einer möglichen SARS-Cov-2-Infektion in der Zahnarztpraxis gibt es verbindliche Vorgaben. Üblich sind derzeit die sogenannten Antigen-Schnelltests sowie die PCR-Tests. Neben der Regelung in § 24 Infektionsschutzgesetz sind die Vorgaben der Corona-Testverordnung vom 27.01.2021 und die Vorgaben der Medizinprodukteabgabeverordnun