Zum aktuellen Stand rund um die Bestellung des elektronischen Heilberufsausweises

In diesem Jahr sollen mit dem Notfalldatenmanagement und dem elektronischen Medikationsplan die ersten medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur verfügbar sein. Zahnärzte können die Anwendungen allerdings nur dann nutzen, wenn sie auch einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzen. Der eHBA wird von den Landeszahnärztekammern ausgegeben. In Rheinland-Pfalz können die Ausweise – wahrscheinlich – ab dem Ende des zweiten Quartals 2020 bei der Landeszahnärztekammer bestellt werden. Lesen Sie hier mehr zu den aktuellen Entwicklungen sodann.