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Aktuelles & Neuerungen – Für Zahnärzte
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Bundeszahnärztekammer und das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte rufen zu Spenden für die Menschen in der Ukraine auf. Hunderttausende sind dort ohne Strom und Wasser, es werden zudem Hilfsgüter, Nahrungsmittel, Medikamente, medizinische Materialien und vieles mehr gebraucht.
Siehe auch die Pressemitteilung der BZÄK vom 28.02.2022 /
Quelle: https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/spendenaufruf-fuer-die-ukraine.html:
Mit dem Überfall auf die Ukraine sind Hunderttausende dort ohne Strom und Wasser, es werden zudem Hilfsgüter, Nahrungsmittel, Medikamente, medizinische Materialien und vieles mehr gebraucht.
„Wir alle sind erschüttert über den aggressiven Angriff auf die Ukraine. Unsere Solidarität ist bei allen Menschen dort“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Prof. Dr. Christoph Benz. „Neben den europäischen und internationalen strategischen und politischen Maßnahmen ist nun auch schnelle konkrete Hilfe für die Menschen wichtig. Vor Ort – und auch für die Menschen, die zu uns flüchten.“
„Wir haben Kontakt zu unseren Partnern vor Ort, den Salesianern Don Boscos, aufgenommen. Sie sind in vier Großstädten in der Ukraine vertreten. Auch in der schwer umkämpften Hauptstadt Kiew sind sie präsent. Unsere Partner brauchen dringend Unterstützung bei der Versorgung der Flüchtlinge und Menschen in Not. Wir wollen helfen! Und haben dafür bereits 10.000 € Soforthilfe bereitgestellt“, so der Vorsteher der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ), Dr. Klaus Sürmann.
BZÄK und HDZ rufen dazu auf, ebenfalls mit einer Spende für die Ukraine zu helfen:
Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE28 300 60601 000 4444 000
BIC: DAAEDEDD
Stichwort: Ukraine
Eine Spendenbescheinigung wird bei genauer Adressangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis 300,- Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden.
Die Bundeszahnärztekammer ist Schirmherrin der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte.
Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
E-Mail: info@stiftung-hdz.de
www.stiftung-hdz.de
Pressekontakt: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de
Auch Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen Corona-Schutzimpfungen durchführen können. Dafür ist die Teilnahme an einer zweiteiligen Schulung erforderlich: Der theoretische Teil wird online vermittelt, den praktischen Teil (Famulatur) können Sie bei einem Ihnen bekannten Arzt, in einem Impfzentrum oder bei der LZK absolvieren.
So können Sie die Schulung absolvieren:
Theorie-Teil
Registrieren Sie sich bei der kostenlosen E-Learning-Plattform der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) unter www.impfencovid19.de.
Anschließend erhalten Sie eine Mail und bestätigen Ihr Nutzerkonto. Eine zweite Mail enthält einen Link, mit dem Sie starten können. Oder Sie geben auf www.impfencovid19.de oben rechts im Login Ihren Anmeldenamen und Kennwort ein.
Klicken Sie unter dem Bild auf die Schaltfläche „Kurs“.
Bei erfolgreicher Durchführung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung von der AÖGW.
Praxis-Teil
Den praktischen Teil (Famulatur) können Sie entweder
Wenn Sie den praktischen Teil bei der LZK absolvieren möchten, melden Sie sich unter impfen(at)lzk.de bei uns an. Wir planen individuelle Schulungen in Kleingruppen mit unserer Betriebsärztin und schlagen Ihnen einen Termin vor.
Bitte beachten Sie, dass es momentan keinen festen Terminplan für diese Schulungen gibt.
So erhalten Sie Ihr Zertifikat:
Die beiden Teile können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Beide Teilnahmebescheinigungen (sowohl vom Theorie- als auch vom Praxisteil) reichen Sie bei der LZK ein. Wir stellen Ihnen ein entsprechendes Zertifikat aus. Denken Sie also bei Ihrer Famulatur unbedingt daran, sich eine Teilnahmebescheinigung geben zu lassen. Eine Muster-Bescheinigung können Sie hier herunterladen:
Weitere Informationen finden Sie bei der Bundeszahnärztekammer.
Mit dem am 18. März beschlossenen neuen Infektionsschutzgesetz entfallen nun die bisherigen Testverpflichtungen für das Praxispersonal und Besucher in der Zahnarztpraxis.
Eine bundesrechtliche Verpflichtung zur Testung des Praxispersonals bzw. von Besuchern in der Zahnarztpraxis ist nicht mehr vorgesehen.
Je nach Infektionsgeschehen können die Bundesländer eine Vorlagepflicht für Impf-, Genesenen-, oder Testnachweise auch für Zahnarztpraxen vorgeben, auch regional. Davon macht das Land Rheinland-Pfalz derzeit jedoch keinen Gebrauch.
Testungen nach der Corona-TestV sind auch weiterhin möglich und werden unter www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/corona-test.html näher erörtert. Im Wartezimmer und in der Wartesituation gilt für Patienten weiterhin die Maskenpflicht.
Mehr Infos unter https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/3g-in-der-praxis.html
Impfen durch Zahnärzte
Die Gesundheitsministerkonferenz hat den Bundesgesetzgeber am 29.11.2021 dazu aufgerufen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheker in die laufende Impfkampagne gegen das Corona-Virus mit einzubeziehen. Die Bereitschaft der rheinland-pfälzischen Zahnärzteschaft zum Impfen oder Boostern ist weiterhin bereit, als medizinischer Heilberuf,
Angesichts der stark steigenden Corona-Infektionszahlen mit immer neuen Rekordwerten steht die Zahnärzteschaft bereit, bei der dringend notwendigen Beschleunigung der Booster-Impfung mitzuwirken. Die Zahnärzteschaft positioniert sich an der Seite ihrer impfenden ärztlichen Kolleginnen und Kollegen.
Prof. Dr. Lothar Wieler, Chef des Robert Koch-Instituts, sagte kürzlich: „Wir brauchen jede und jeden zum Impfen.“ Deshalb bietet auch die rheinland-pfälzische Zahnärzteschaft selbstverständlich ihre Unterstützung an. „Wir sind bereit“, so Dr. Wilfried Woop, Präsident der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz. „Die Kolleginnen und Kollegen im Bundesland haben die medizinische Expertise, setzen jeden Tag in ihren Praxen Spritzen und genießen das Vertrauen ihrer Patientinnen und Patienten. Sobald es gewünscht wird, unterstützen wir gern die Ärzteschaft, damit so viele Menschen wie möglich und so rasch wie möglich geimpft werden können – auch und gerade im ländlichen Raum.“
Die Zahnärzteschaft hat zum jetzigen Stand keine Befugnis, selbst Impfungen vorzunehmen. Schutzimpfungen sind Heilbehandlungen, die grundsätzlich unter dem Arztvorbehalt stehen. Ausnahmeregelungen sind rechtlich möglich, aber bislang noch nicht vorgesehen. Angesichts der dramatischen Lage und der schleppenden Reaktivierung der Impfzentren könnte die Zahnärzteschaft hier Abhilfe schaffen.“
(Quelle: https://www.lzk.de/medien/meldungen/2021-11-19-impfungen-zahnaerzte-bereit/) Stand 29.11.2021