Anmeldung zur Online-Teamveranstaltung

Hier geht es zur Fortbildungsplattform: Schulung

Fristverlängerung für Nachweis der Masernimmunität bis 31.07.2022

Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen, die nach 1970 geboren sind, eine Immunität gegen Masern nachweisen.

Die Frist zum Nachweis wurde durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes nochmals bis zum 31.07.2022 verlängert.

Meldeportal Rheinland-Pfalz zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht Ab dem 15. März 2022 gilt bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Covid-19

Ab dem 15. März 2022 gilt bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Covid-19.

Alle in Einrichtungen oder Unternehmen nach § 20a Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, der Einrichtungsleitung zu diesem Stichtag einen der folgenden Nachweise vorzulegen:

  • Impfnachweis
  • Genesenennachweis
  • Ärztliches Attest, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist

Wird kein Nachweis vorgelegt oder bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des Nachweises, so sind die Einrichtungen verpflichtet, die betreffenden Mitarbeiter an die Gesundheitsämter zu melden.

Für diese Meldung stellt das Land Rheinland-Pfalz ab dem 15. März ein Meldeportal zur Verfügung. Alle Einrichtungen, die ab diesem Zeitpunkt Meldungen vornehmen müssen, finden im Folgenden das Registrierungsformular für das Meldeportal.

Hier finden Sie das Meldeportal und weitere Informationen: https://impfstatusmeldung.rlp.de/de/startseite/

Behandlung von Geflüchteten aus der Ukraine: Geflüchtete aus der Ukraine haben Anspruch auf gesundheitliche Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Behandlung von Geflüchteten aus der Ukraine

Geflüchtete aus der Ukraine haben Anspruch auf gesundheitliche Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Formulare – auch Ukrainisch

Die Bundeszahnärztekammer bietet auf ihrer Internetseite Übersetzungshilfen für die zahnmedizinische Behandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine an. Darunter: Patienteninformation, Anamnesebogen und Fragebogen für Notfallbehandlungen.

Eine Übersicht über zu Grunde liegende gesetzlichen Bestimmungen und allgemeine Hinweise zu Abrechnung, Behandlung und Sprachbarrieren finden Sie ebenfalls unter:

https://www.bzaek.de/recht/behandlung-von-asylbewerbern-und-asylbewerberinnen.html#c7312

Paro-Check und Kampagne: Unterlagen für die Praxis

Paro-Kampagne: Material für die Praxis

„Ist es das Essen oder Parodontitis?“ – Eine neue Kampagne klärt witzig und originell über Parodontitis auf. Machen Sie mit! Für Zahnarztpraxen steht kostenloses Material bereit.

Die Bundeszahnärztekammer hat mit Unterstützung der Länderkammern eine Aufklärungskampagne über Risiken, Symptome und Behandlungsmöglichkeiten von Parodontitis gestartet. Patienten können unter anderem mit einem Test ihr Risiko für Parodontitis checken.

Sie können mitmachen! Dafür werden nun Kampagnenmaterialien zum Download zur Verfügung gestellt.

Wir freuen uns, wenn Plakate, Textbaustein und Motive in Praxisräumen genutzt bzw. in den sozialen Medien, in E-Mails oder auf Ihrer Webseite eingebunden werden.

Auf der offiziellen Landingpage der Kampagne ist ein Downloadbereich (rechts oben) für Sie eingerichtet worden:

https://paro-check.de/download/

Dort finden Sie:

  • Praxisplakate
  • TV-Banner
  • Instagram, Twitter, Facebook SharePics
  • Textbaustein Webseite
  • eine Signatur für E-Mails
  • Kampagnen-Icon
  • ein Video

Schauen Sie sich um und nutzen Sie das Material!

Spenden für die Menschen in der Ukraine: Bundeszahnärztekammer und das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte rufen zu Spenden für die Menschen in der Ukraine auf

Spenden für die Menschen in der Ukraine

Bundeszahnärztekammer und das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte rufen zu Spenden für die Menschen in der Ukraine auf. Hunderttausende sind dort ohne Strom und Wasser, es werden zudem Hilfsgüter, Nahrungsmittel, Medikamente, medizinische Materialien und vieles mehr gebraucht.

 

Siehe auch die Pressemitteilung der BZÄK vom 28.02.2022 /

Quelle: https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/spendenaufruf-fuer-die-ukraine.html:

Spendenaufruf für die Ukraine

Mit dem Überfall auf die Ukraine sind Hunderttausende dort ohne Strom und Wasser, es werden zudem Hilfsgüter, Nahrungsmittel, Medikamente, medizinische Materialien und vieles mehr gebraucht.

„Wir alle sind erschüttert über den aggressiven Angriff auf die Ukraine. Unsere Solidarität ist bei allen Menschen dort“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Prof. Dr. Christoph Benz. „Neben den europäischen und internationalen strategischen und politischen Maßnahmen ist nun auch schnelle konkrete Hilfe für die Menschen wichtig. Vor Ort – und auch für die Menschen, die zu uns flüchten.“

„Wir haben Kontakt zu unseren Partnern vor Ort, den Salesianern Don Boscos, aufgenommen. Sie sind in vier Großstädten in der Ukraine vertreten. Auch in der schwer umkämpften Hauptstadt Kiew sind sie präsent. Unsere Partner brauchen dringend Unterstützung bei der Versorgung der Flüchtlinge und Menschen in Not. Wir wollen helfen! Und haben dafür bereits 10.000 € Soforthilfe bereitgestellt“, so der Vorsteher der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ), Dr. Klaus Sürmann.

BZÄK und HDZ rufen dazu auf, ebenfalls mit einer Spende für die Ukraine zu helfen:

Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE28 300 60601 000 4444 000
BIC: DAAEDEDD
Stichwort: Ukraine

Eine Spendenbescheinigung wird bei genauer Adressangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis  300,-  Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden.

Die Bundeszahnärztekammer ist Schirmherrin der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte.

Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
E-Mail: info@stiftung-hdz.de
www.stiftung-hdz.de

Pressekontakt: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de