Aktuelles
Aktuelles & Neuerungen – Für Zahnärzte
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Leider fehlt der Bezirkszahnärztekammer Trier noch von einigen ansässigen Mitgliedern die E-Mail-Adresse. Um demnächst noch einen größeren Kreis von Zahnärztinnen und Zahnärzten per E-Mail und damit aktueller informieren zu können, bitten wir nochmals alle Mitglieder der Bezirkszahnärztekammer Trier, ihre E-Mail-Adresse zu übermitteln.
Herzlichen Dank! Bitte vergessen Sie auch nicht, der Bezirkszahnärztekammer Trier gegebenenfalls die Änderung Ihrer E-Mail-Adresse mitzuteilen. Ansprechpartner ist das Team der Geschäftsstelle.
Bitte nur per E-Mail schicken an info@bzk-trier.de.
Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen, die nach 1970 geboren sind, eine Immunität gegen Masern nachweisen.
Die Frist zum Nachweis wurde durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes nochmals bis zum 31.07.2022 verlängert.
Ab dem 15. März 2022 gilt bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Covid-19.
Alle in Einrichtungen oder Unternehmen nach § 20a Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, der Einrichtungsleitung zu diesem Stichtag einen der folgenden Nachweise vorzulegen:
Wird kein Nachweis vorgelegt oder bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des Nachweises, so sind die Einrichtungen verpflichtet, die betreffenden Mitarbeiter an die Gesundheitsämter zu melden.
Für diese Meldung stellt das Land Rheinland-Pfalz ab dem 15. März ein Meldeportal zur Verfügung. Alle Einrichtungen, die ab diesem Zeitpunkt Meldungen vornehmen müssen, finden im Folgenden das Registrierungsformular für das Meldeportal.
Hier finden Sie das Meldeportal und weitere Informationen: https://impfstatusmeldung.rlp.de/de/startseite/
Geflüchtete aus der Ukraine haben Anspruch auf gesundheitliche Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Bundeszahnärztekammer bietet auf ihrer Internetseite Übersetzungshilfen für die zahnmedizinische Behandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine an. Darunter: Patienteninformation, Anamnesebogen und Fragebogen für Notfallbehandlungen.
Eine Übersicht über zu Grunde liegende gesetzlichen Bestimmungen und allgemeine Hinweise zu Abrechnung, Behandlung und Sprachbarrieren finden Sie ebenfalls unter:
https://www.bzaek.de/recht/behandlung-von-asylbewerbern-und-asylbewerberinnen.html#c7312
„Ist es das Essen oder Parodontitis?“ – Eine neue Kampagne klärt witzig und originell über Parodontitis auf. Machen Sie mit! Für Zahnarztpraxen steht kostenloses Material bereit.
Die Bundeszahnärztekammer hat mit Unterstützung der Länderkammern eine Aufklärungskampagne über Risiken, Symptome und Behandlungsmöglichkeiten von Parodontitis gestartet. Patienten können unter anderem mit einem Test ihr Risiko für Parodontitis checken.
Sie können mitmachen! Dafür werden nun Kampagnenmaterialien zum Download zur Verfügung gestellt.
Wir freuen uns, wenn Plakate, Textbaustein und Motive in Praxisräumen genutzt bzw. in den sozialen Medien, in E-Mails oder auf Ihrer Webseite eingebunden werden.
Auf der offiziellen Landingpage der Kampagne ist ein Downloadbereich (rechts oben) für Sie eingerichtet worden:
https://paro-check.de/download/
Dort finden Sie:
Schauen Sie sich um und nutzen Sie das Material!