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01.04.2020 -> Mindestabstandsregelung in der Zahnarztpraxis

Aktuell erreichen uns zahlreiche Anfragen aus Zahnarztpraxen zum bußgeldbewährten Verstoß gegen die Mindestabstandsregelung im Rahmen der zahnärzlichen Behandlung.

Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte glauben irrtümlicherweise, auch Sie müssten den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Damit wäre keine zahnärztliche Behandlung mehr möglich.

Zweiter Irrtum: Sie erhalten selbstverständlich auch kein Bußgeld, wenn Sie Ihre Patienten normal behandeln.

30.03.2020 -> Warnmeldung des LKA: Betrügerische Datenerlangung im Zusammenhang mit COVID-19 Soforthilfeanträgen

Im Internet sind Seiten aufgetaucht, auf denen in Bedrängnis geratene Unternehmen aufgefordert werden, das dortige Formular mit Daten zu befüllen und anschließend hochzuladen. Die Polizei warnt eindringlich davor, persönliche und Unternehmensdaten auf Fake-Seiten im Internet preiszugeben. Bitte seien Sie vorsichtig im Umgang mit Ihren Daten und nutzen Sie für die Stellung der Anträge auf Soforthilfe ausschließlich die Internetseiten von Ministerien etc.oder Fragen Ihre Hausbank.

29.03. / 30.03.2020 -> Das Antragsformular zur Gewährung der Soforthilfen können Sie sich unter folgendem Link hier herunterladen!

Stand: 29.03. / 30.03.2020:

Welche Soforthilfen können Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern in RLP beantragen?

Die Bundesregierung stellt finanzielle Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung für Betriebe von bis zu 10 Mitarbeitern. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ergänzt das Programm mit dem günstigen „Corona Soforthilfe Kredit RLP“.

Die Soforthilfen sehen folgende Unterstützung vor:

Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte: 

  • Bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
  • Kreditpauschalbetrag von 10.000 Euro über das Land
  • Gesamte Soforthilfe bis zu 19.000 Euro

Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:

  • Bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
  • Kreditpauschalbetrag von 10.000 Euro über das Land
  • Gesamte Soforthilfe bis zu 25.000 Euro

Der Antrag für den Bundes-Zuschuss wird über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt, das Sofort-Kredit des Landes wird über die Hausbank beantragt.

Weitere Informationen zum Corona Soforthilfe Kredit RLP finden Sie wie folgt:

https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp#tab6179-1

28.03.2020 -> Vorabinformationen zum Antragsverfahren der Corona- Soforthilfen des Bundes und Landes ab Montag, den 30. März 2020

So können Sie sich auf die Antragstellung für die Corona-Soforthilfen des Bundes und des Landes vorbereiten:

https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

28.03.2020 -> Absage Lossprechungsfeier 2020; 24.06.2020

Aufgrund der Corna-Pandemie sehen wir uns dazu veranlasst unsere Lossprechungsfeier, geplant für den 24.6.2020, abzusagen. Wir werden die veranstaltung ggf. nachholen und bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank, Ihr Team der Geschäftsstelle der BZK Trier