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Aktuelles & Neuerungen – Für Zahnärzte
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Für die Auszubildenden zur/m Zahnmedizinischen Fachangestellten, die die Berufsbildende Schule Wirtschaft in Trier besuchen, gelten ab dem kommenden Schuljahr 2022/23 die nachfolgenden Berufsschultage:
Grundstufe:
Fachstufe 1:
Fachstufe 2:
Auszubildende, die die Berufsbildende Schule Vulkaneifel in Gerolstein besuchen, sind nicht betroffen!
Am 1. August 2022 tritt die neue Ausbildungsordnung für die Zahnmedizinischen Fachangestellten in Kraft.
Nachdem die alte Ausbildungsordnung bereits über 20 Jahre Jubiläum feierte, entschied der Gesetzgeber sich, den Ausbildungsberuf der ZFA an die neuen technischen und diversifizierten gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen. Weiter in den Vordergrund gerückt sind nunmehr die individuelle Patientenbetreuung und Kommunikation, sowie die Digitalisierung, die erstmals als eigene Berufsbildposition aufgenommen wurde.
Die wohl wichtigste Neuerung sowohl für die Auszubildenden als auch für die ausbildenden Zahnärztinnen und Zahnärzte ist die Neuregelung der Prüfungsordnung:
Statt einer Zwischenprüfung nach der Hälfte der Ausbildungszeit und einer Abschlussprüfung nach regulär drei Jahren wird das System der gestreckten Abschlussprüfung eingeführt.
Die Zwischenprüfung wird ersetzt durch die sogenannte Abschlussprüfung Teil I – das Ergebnis dieser fließt sodann schon in die Endnote mit ein.
Am Ende der Ausbildung absolvieren die Auszubildenden dann Abschlussprüfung Teil II.
Die Noten aus Teil I und II der Abschlussprüfung ergeben zusammen die Gesamtnote der Leistungen zum Abschluss der Ausbildung.
Für weitere Informationen zur Neuregelung der Ausbildungsordnung beachten Sie gerne in unserem Bereich „Für Auszubildende – Downloads“ die Informationsschreiben und Auslegungshilfen des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelte Immunitätsnachweispflicht zurückgewiesen.
Der Gesetzgeber habe einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssten die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich Tätigen letztlich zurücktreten.
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.
Zahnärztinnen und Zahnärzten kommt eine entscheidende Rolle beim Erkennen häuslicher Gewalt zu. Auch Vernachlässigung und eine Kindeswohlgefährdung werden häufig im Mundbereich, z.B. am Mundhygienezustand, deutlich.
Deshalb begrüßen die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Bezirkszahnärztekammer Trier (BZK Trier) das neu verabschiedete „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendlichstärkungsgesetz – KJSG)“, das nun die Rolle der Zahnmedizin deutlich herausstellt.
Das Gesetz soll die mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) von 2012 geschaffenen rechtlichen Grundlagen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen weiterentwickeln. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde Ärztinnen und Ärzten als Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern die Möglichkeit eingeräumt, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt zu informieren und diesem die für ein Tätigwerden erforderlichen Daten mitzuteilen.
„Zahnärzte werden jetzt hinsichtlich der Meldebefugnisse berücksichtigt und können das Jugendamt einschalten, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen“, so der ehemalige BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. „Damit besteht Rechtssicherheit für alle Praxen.“
Informationen zum Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt sowie juristische Einordnungen und verschiedene Unterlagen zur Dokumentation und Ablaufdiagramm für die Zahnarztpraxis unter: bzaek.de/haeusliche-gewalt.html
Leider fehlt der Bezirkszahnärztekammer Trier noch von einigen ansässigen Mitgliedern die E-Mail-Adresse. Um demnächst noch einen größeren Kreis von Zahnärztinnen und Zahnärzten per E-Mail und damit aktueller informieren zu können, bitten wir nochmals alle Mitglieder der Bezirkszahnärztekammer Trier, ihre E-Mail-Adresse zu übermitteln.
Herzlichen Dank! Bitte vergessen Sie auch nicht, der Bezirkszahnärztekammer Trier gegebenenfalls die Änderung Ihrer E-Mail-Adresse mitzuteilen. Ansprechpartner ist das Team der Geschäftsstelle.
Bitte nur per E-Mail schicken an info@bzk-trier.de.