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21.05.2020 -> Umfrage des IFB zu Corona-Hilfen für Freie Berufe

Im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) führt das Institut für Freie Berufe (IFB) aktuell eine Umfrage zum Thema Corona-Hilfen durch. Hierbei werden die Ansichten der Freiberufler hinsichtlich der verschiedenen Hilfsprogramme und die Einschätzung der eigenen zukünftigen wirtschaftlichen Lage abgefragt. Die Umfrage ist bis zum 01.06.2020 erreichbar.

Hier geht es zur Umfrage: https://ww3.unipark.de/uc/wfunk_Friedrich-Alexander-Univer/beb4/

20.05.2020 -> Repräsentative Erhebung analysiert die Auswirkungen der Coronakrise in Zahnarztpraxen

Nun liegen deutschlandweit repräsentative Daten aus dem GOZ-Analyse-Panel der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vor: Im Bundesdurchschnitt schätzen die Praxen den Rückgang des Arbeitsaufkommens zwischen Anfang Februar und Anfang April auf mehr als 50 Prozent. Kurzarbeit musste im Bundesdurchschnitt von über zwei Dritteln der Praxen in Anspruch genommen werden (69,8 Prozent).

Die Einschätzungen variieren, je nach Infektionsgeschehen und länderspezifischen Regelungen, zwischen 59,2 Prozent und 40,5 Prozent.  Obwohl die Praxen flächendeckend für ihre Patienten erreichbar blieben, mussten sie ihre Sprechzeiten um durchschnittlich gut ein Drittel (38,7 Prozent) reduzieren. Am deutlichsten zeigte sich dies in Berlin (-43,2 Prozent). Im Bundesdurchschnitt waren die Zahnärzte Anfang April 25,2 Stunden pro Woche in der Praxis anwesend, darüber hinaus war jedoch die telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Sprechzeiten gewährleistet. Beinahe die Hälfte der Praxen hatte ihren Betrieb auf Notfallbehandlung umgestellt (44,6 Prozent). Als Gründe wurden Infektionsschutz (38,1 Prozent), vorbeugende Empfehlungen der Körperschaften (28,0 Prozent), Terminabsagen der Patienten (27,1 Prozent) sowie fehlende oder knappe Schutzausrüstung (19,6 Prozent) genannt (Mehrfachnennungen mgl.). In Bundesländern, in denen das Ministerium entsprechende Verordnungen erlassen hatte, kamen auch diese zum Tragen. Ein weiterer Grund war Personalmangel in der Praxis (entweder Zahnarzt/Personal Risikogruppe oder fehlende Kinderbetreuung).

„Die immensen Verluste werden sich nicht in anderen Monaten nachholen lassen können, dies ist organisatorisch und personell gar nicht möglich, arbeitsrechtlich können die Stunden ja nicht einfach hinten an die Öffnungszeiten drangehängt werden“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. „Zahnmedizin ist viel ausstattungsintensiver als andere Fachbereiche, warum gerade hier nicht die gleichen Schutzmechanismen greifen wie im restlichen Gesundheitssystem, ist faktisch nicht begründbar. Für die ohnehin kreditbelasteten Praxen ist diese Situation folgenschwer.“
In die Auswertung einbezogen wurden Antworten von über 1.000 Praxen aus dem GOZ-Analyse-Panel der BZÄK. Aufgrund der Struktur des Panels sind repräsentative Hochrechnungen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene möglich. In einem nächsten Schritt werden derzeit anhand der anonymisierten GOZ-Abrechnungsdaten der Teilnehmer auch die tatsächlichen Auswirkungen der Krise auf das Leistungsgeschehen und die  Umsatzentwicklung in den Praxen untersucht.

19.05.2020 -> DGAZ-Stellungnahmen zur zahnärztlichen Behandlung Pflegebedürftiger

Die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin e.V. (DGAZ) hat am 25.04.2020 und am 18.05.2020 Stellungnahmen zur zahnärztlichen Behandlung von Pflegebedürftigen veröffentlicht. Eine allgemeingültige Empfehlung zur Frage der Durchführung von Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Kooperationsverträge kann aktuell nicht gegeben werden.

Mehr zur Stellungnahme vom 28.04.2020 (Risikomanagement bei der zahnärztlichen Behandlung Pflegebedürftiger insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie) finden Sie hier: https://dgaz.org/news/271-pressemitteilung-der-deutschen-gesellschaft-fuer-alterszahnmedizin-e-v-2

Stellungnahme vom 18.05.2020 (Pflege braucht Zahnmedizin): https://dgaz.org/news/110-news-startseite-3-box-unten/273-stellungnahme-der-deutschen-gesellschaft-fuer-alterszahnmedizin-e-v-2

Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Kooperationsverträge (§119b, SGB V)  

Eine allgemeingültige Empfehlung zur Frage der Durchführung von Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Kooperationsverträge kann aktuell nicht gegeben werden. Die Entscheidung ist vor Ort gemeinsam mit der Einrichtungsleitung zu treffen. Besonders wichtig bei Wiederaufnahme ist jedoch die zwingende Einhaltung der Hygienestandards für diesen Personenkreis.

16.05.2020 -> Approbationsordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft

Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist am 14.05.2020 vom Bundestag und am 15.05.2020 vom Bundesrat verabschiedet worden. Unter anderem ist im Gesetz geregelt, dass die neue Approbationsordnung für Zahnärzt/innen, wie geplant, am 01.10.2020 in Kraft tritt.

Allerdings gilt die alte Approbationsordnung für Studierende, die vor dem 01.10.2021 das Studium der Zahnheilkunde beginnen oder begonnen haben, zunächst weiter.

Die neuen Regelungen zur Durchführung der Eignungs- und Kenntnisprüfung gelten wie geplant bereits ab dem 01.10.2020.

16.05.2020 -> Konflikte bei Übernahme von Auszubildenden und angemeldeter Kurzarbeit?

Eine Übernahme der Azubis nach ihrer Ausbildung steht der Gewährung von Kurzarbeitergeld grds. nicht entgegen.  Im Detail besagen die fachlichen Weisungen der BfA, dass für Auszubildende, die nach Beendigung ihres Ausbildungsverhältnisses eine versicherungspflichtige Beschäftigung bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber aufnehmen, Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Eine vorherige Genehmigung durch die Arbeitsagentur ist nicht erforderlich. Wir raten dennoch an, dass dies vorab überprüft und in jedem Einzelfall geklärt wird.