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16.03.2020 -> Hinweis auf einen Artikel der New York Times

Hinweis auf einen Beitrag der New York Times:  The Workers Who Face the Greatest Coronavirus Risk

https://www.nytimes.com/interactive/2020/03/15/business/economy/coronavirus-worker-risk.html

15.03.2020 / Schul-und Kindergartenschließungen – dies sollten Sie wissen:

Dem Hinweis auf der Internetseite der BZÄK folgend, möchten wir folgendes mitteilen: Hinweis an alle Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie das Praxispersonal -> Wo flächendeckende Schul-und Kindergartenschließungen vorgesehen sind, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Nur wer KEINE Alternativbetreuung hat, sollte sich am Montag in der jeweiligen Einrichtung melden. Ungeklärt ist derzeit leider, ob Zahnarztpraxen unter die Ausnahme fallen. Grundsätzlich bitten wir aber darum, dass Kinder zuhause betreut werden, um das Infektionsrisiko für uns alle zu minimieren. Das ist das übergeordnete Ziel! Lesen Sie hierzu auch die über folgenden Link abrufbare Position der Bundeszahnärztekammer.

Zur Primärprävention von Infektionen mit Coronaviren COVID-19 in der Zahnarztpraxis

Zur Primärprävention von Infektionen mit Coronaviren COVID-19 in der Zahnarztpraxis

Nach Rücksprache der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz mit dem Gesundheitsamt Koblenz, möchten wir Ihnen folgende Informationen zum Umgang mit COVID 19 in der Zahnarztpraxis geben:

1. Es gibt eine erste Studie an Coronavirus-Erkrankten, in der an 11 von 12 Patienten in Speichel aktive Viren nachgewiesen wurden. Anders als z.B. bei HIV-Infizierten muss Speichel als infektiös angesehen werden.
Folglich ist das konsequente Tragen von Mund-Nasen-Schutz, Handschuhen, Schutzbrille ein wichtiger Pfeiler der Primärprävention.
Ebenso ist die strikte Einhaltung der Regeln der Händehygiene zu beachten!
Bei längeren Gesprächskontakten (zumindest länger als 15 min in weniger als 1-2 m Abstand) ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes zu erwägen.

2. Coronaviren können auf Oberflächen bis zu 9 Tage aktiv bleiben.
Deshalb sollte die Flächendesinfektion penibel durchgeführt werden und ggf. im gesamten Praxisbereich intensiviert werden.

3. Von einem erhöhten Infektionsrisiko ist bei Menschen mit Erkältungskrankheiten mit deutlichem, insbesondere fiebrigem Krankheitsgefühl und hohem Hustenanteil auszugehen. Diese Patienten sollten die Praxis nicht betreten (hier finden Sie ein Muster-Aushang für Ihre Praxis).

Eine Schmerzbehandlung kann auch bei bekannt Infizierten nicht abgelehnt werden. In diesen Fällen ist eine FFP-2-Masken zu tragen.

Derzeit ist europaweit eine Verknappung von Schutzausrüstungen zu verzeichnen. Die BZÄK ist im engen Austausch mit dem Verband der Deutschen Dental-Industrie (VDDI), dem Bundesverband Dentalhandel (BVD) und dem Bundesgesundheitsministerium, um die Versorgung mit Schutzausrüstung dauerhaft sicherzustellen. Die Bundesregierung hat bereits zusätzlich 250 Millionen Euro zur Beschaffung von Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt.

Informationen zum Ressourcen-schonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken finden Sie anliegend zum Download.

Wichtige Corona-Sonderwebseiten für Ihre Fragen – wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir für die Richtigkeit sowie stete Aktualität der dortigen Bekanntmachungen keine Gewähr übernehmen:

Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Robert Koch-Institut (RKI)

Bundesgesundheitsministerium BMG

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

 

zm-Artikel zum Corona-Virus

zm-Artikel: Corona-Virus: Arbeits- und Risikomanagement in Zahnarztpraxen

zm-Artikel: Hinweise zum Anspruch auf Entschädigung

zm-Artikel: Vorsichtsmaßnahmen bei unaufschiebbaren Behandlungen von Patienten mit Corona-Verdacht

 

Coronavirus und Arbeitsrecht

BZÄK: Arbeitsrechtliches Informationsblatt für die Zahnarztpraxis

Coronavirus: Zuständige Behörden bei Ansprüchen auf Entschädigung bei untersagter Tätigkeit

mit freundlicher Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Was Arbeitgeber jetzt über das Coronavirus wissen müssen

 

Infos zur Beantragung von Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

Weitergehende Informationen zum Download finden sich zu folgenden Themen anliegend:

BZÄK: Muss die ganze Praxis nach dem Besuch eines Infizierten schließen?

BZÄK: Risikomanagement in Zahnarztpraxen (Stand März 2020)

Merkblatt Infektionsschutz Coronavirus Stand 25.02.2020

Muster-Aushang für Zahnarztpraxen

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
hat eine Hotline-Nr.: Tel. 0800 575 8100 (Mo-Do 9-16 Uhr, Fr 9-12 Uhr)
für Fragen zum Coronavirus geschaltet.

HINWEIS: Der Beitrag entstammt in der Erstfassung der Seite der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz; Quelle -> Link: https://www.lzk.de/medien/meldungen/2020-02-27-corona/

Weitere Anlagen finden Sie auch nachfolgend in unserem Downloadbereich.

 

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Zum aktuellen Stand rund um die Bestellung des elektronischen Heilberufsausweises

In diesem Jahr sollen mit dem Notfalldatenmanagement und dem elektronischen Medikationsplan die ersten medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur verfügbar sein. Zahnärzte können die Anwendungen allerdings nur dann nutzen, wenn sie auch einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzen. Der eHBA wird von den Landeszahnärztekammern ausgegeben. In Rheinland-Pfalz können die Ausweise – wahrscheinlich – ab dem Ende des zweiten Quartals 2020 bei der Landeszahnärztekammer bestellt werden. Lesen Sie hier mehr zu den aktuellen Entwicklungen sodann.

Hinweise zur Primärprävention von Infektionen mit Coronaviren COVID-19 in der Zahnarztpraxis

Die Bezirkszahnärztekammer Trier weist darauf hin, dass

für Zahnärztinnen und Zahnärzte im „Internen Mitgliederbereich“ stets aktuelle Informationen vorgehalten werden. Wir bitten Sie sich dort regelmäßig einzuloggen.

für Patientinnen und Patienten im Bereich der Seite „Für Patienten“ die neuesten Informationen bezüglich unserer Kammer bereitgestellt werden.

Bei Fragen rund um den Themenbereich wenden Sie sich auch gerne fernmündlich an uns über die Rufnummer: 0651 999 858 0. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund des immens erhöhten Anrufaufkommens zu telefonischen Wartezeiten kommen kann. Bitte versuchen Sie es dann telefonisch erneut bei uns. Vielen Dank!

Die Bezirkszahnärztekammer Trier weist darauf hin, dass die Geschäftsstelle an den beiden Brückentagen nach Christi Himmelfahrt: Freitag, 22.05.2020 und Fronleichnam: Freitag, 11.06.2020 geschlossen bleibt.