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Lossprechungsfeier der BZK Trier am 3.7.2024

Lossprechungsfeier der BZK Trier am 03.07.2024 in Trier!

Wir gratulieren allen Absolventen zur erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung  und bedanken uns bei allen Jubilaren für die 15 – 52 jährigen Tätigkeiten in den Zahnarztpraxen! Sie alle sind für unser Gesundheitswesen unverzichtbar und wir sind sehr stolz auf Sie!

Im Rahmen einer Abschlussfeier wurden am 03.07.2024, in der Aula des Campus Handwerk in Trier, über 30 Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) verabschiedet. Durch das Programm führte der Vorstandsvorsitzende Sanitätsrat Dr. Peter Mohr, Vorstandsmitglied und Lehrerin ZÄ´in Dipl. Stom. Liane Fischer und der Geschäftsführer Dr. Robert Germund. In ihren Begrüßungsansprachen gratulierten sie den Absolventinnen und einem Absolventen zu ihren Abschlüssen, lobten die erbrachten Leistungen und bedankten sich auch bei den Kollegen/innen sowie Lehrkräften für ihr Engagement und die gute Arbeit in der Ausbildung.

Herr Dr. Mohr betonte zugleich, dass jede Lossprechungsfeier für ihn immer ein besonderer Moment sei, da sich die Schülerinnen und Schüler heute für ihre erbrachten Leistungen belohnten und dafür gewürdigt würden. Er betonte auch die Bedeutung der Eltern für das Gelingen der Ausbildung und bedankte sich bei ihnen für ihr Vertrauen in unsere Schulen.

Frau ZÄ´in Fischer ermutigte die Absolventen weiterhin der Berufsgruppe verbunden zu bleiben und forderte sie auf, offen und bereit für Veränderungen zu bleiben, dabei aber stets authentisch und im Einklang mit sich selbst, wozu Reflexionskraft und eigenverantwortliches Handeln sehr wichtig seien.

Herr Dr. Germund betonte in seiner Ansprache, dass der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten viele Weiterbildungsmöglichkeiten und Optionen für Spezialisierungen böte, wie z.B. die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachassistentin, der Prophylaxeassistentin oder der Verwaltungsassistentin. Er ermunterte die Absolventen dazu, diese vielfältigen Chancen zu nutzen und sich „mit Freude und Tatkraft im Gesundheitswesen einzubringen“. Er schloss seine Rede, passend zur Fußball-EM, mit einem Zitat von Christiano Ronaldo ab: „Wir wollen nicht über unsere Träume reden, sondern sie in Erfüllung gehen lassen. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung haben Sie alle mit ihren Abschlüssen erreicht!“

Des Weiteren wurden auch die 6 anwesenden Jubilarinnen für die langjährigen Tätigkeiten in den Zahnarztpraxen und in unserem Gesundheitswesen ausgezeichnet sowie mit Blumen und Präsenten herzlichst bedacht! Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!

Das Rahmenprogramm wurde von Dr. Judith Friedrich, der „No Cover & Band“,  musikalisch gestaltet.

Eine ZFA-After-School-Cocktailbar, Blumen- und Weinpräsente, der ZFA-Abschlusskuchen sowie weitere Highlights begleiteten den Fortgang der anschließenden Feierstunden.

Wir wünschen allen Absolventen, dass der Beruf ihnen auch zukünftig viel Freude bereiten wird, denn „wenn Du liebst, was Du tust, wirst du nie wieder in deinem Leben arbeiten“. Alles Gute für den weiteren Lebensweg.

Ihr Team der BZK Trier

durch den gesamten Vorstand und den Geschäftsführer

Werden Sie Ausbildungsbotschafter*in der BZK Trier!

Haben Sie Interesse, junge Menschen zu fördern?

Haben Sie Begeisterung für ihren Beruf und möchten ihre Erfahrungen mit anderen Teilen?

Als Ausbildungsbotschafterin oder Ausbildungsbotschafter der Bezirkszahnärztekammer Trier haben Sie die Möglichkeit interessierten Schüler*innen den Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten näher zu bringen, indem Sie auf Berufsmessen oder in Schulen von der Berufsausbildung, dem Praxisalltag sowie den Aufstiegs-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten berichten. Ebenso unterstützen sie durch ihre Erfahrungen junge Kolleg*innen, die sich derzeit in der Ausbildung befinden.

Bei Interesse melden Sie sich gerne jederzeit über das beigefügte Informationsblatt (Ausbildungsbotschafter der BZK Trier) als potentielle*r Ausbildungsberater*in bei der Bezirkszahnärztekammer Trier. Sollten Sie Anregungen mit uns teilen wollen oder Rückfragen haben, stehen Ihnen als Ansprechpartner Frau Dipl.-Stom Liane Fischer (Vorstandsmitglied), Frau Dr. Judith Friedrich (Ausbildungsberaterin) und Herr Dr. Robert Germund (Geschäftsführer) gerne zur Verfügung. Melden Sie sich unter 0651/9998580 oder info@bzk-trier.de .

Einführung der elektronischen Krankmeldung zum 01.01.2023

Seit dem 01.01.2023 gehört der „gelbe Zettel“ für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmenden der Vergangenheit an. Das Papierverfahren wird durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Das neue Verfahren gilt grundsätzlich für alle Krankheitsfälle der Arbeitnehmenden mit wenigen Ausnahmen (z.B.: Privatversicherte, Rehapatienten, Krankschreibung für krankes Kind).

Als Arbeitgebende sind ebenfalls Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber von der Umstellung auf die eAU betroffen. Der Nachweis ist zukünftig in einem elektronischen Verfahren durch die gehaltsabrechnende Stelle bei den Krankenkassen zu erfragen und erfolgt über eine spezielle Software, die im Gehaltsabrechnungsprogramm integriert ist. Wir bitten insofern um Rücksprache mit ihrer gehaltsabrechnenden Stelle.

Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Die/Der Arbeitnehmende ruft morgens bei Ihnen an und meldet sich krank. Je nach einzelvertraglicher Regelung ist ab einem bestimmten Zeitpunkt (spätestens ab dem 3. Tag der Krankmeldung) ein ärztliches Attest zu erbringen.
  2. Die/Der Arbeitnehmende geht zur Untersuchung zur Hausärztin oder zum Hausarzt. Sofern eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, werden alle notwendigen Daten an die zuständige Krankenkasse übermittelt. Derzeit kann es aufgrund der Systemumstellung in einzelnen Fällen noch dazu kommen, dass ein Papiernachweis ausgestellt wird.
  3. Die/Der Arbeitnehmende muss die/den Arbeitgebenden über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Dabei sind zu nennen Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit und Datum der ärztlichen Feststellung. Diese Regelung gilt ebenfalls für Folgebescheinigungen. Die Meldung bei der/dem Arbeitgebenden wird nicht durch die eAU ersetzt!
  4. Die oben genannten Informationen sind an die gehaltsabrechnende Stelle weiterzuleiten, um die eAU bei der zuständigen Krankenkasse anzufordern. Ein Abruf ist frühestens einen Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit möglich.
  5. Die Krankmeldung wird von der Krankenkasse an die gehaltsabrechnende Stelle übermittelt. Es ist individuell abzuklären, in welcher Art die Krankmeldung sodann an die/den Arbeitgebenden zu übermitteln ist.

Das Fortbildungprogramm 2023 der BZK Trier ist online!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Fortbildungsprogramm der Bezirkszahnärztekammer Trier für das Jahr 2023 veröffentlicht ist.

Eine gesamte Übersicht finden Sie anbei oder unter Kurse Archiv – BZK-Trier .

Eine Anmeldung ist jederzeit online über unsere Anmeldemaske möglich.

Wir freuen uns, Sie im kommenden Jahr begrüßen zu dürfen!

Barzahlung in Praxen weiterhin möglich

Aufgrund der geänderten steuergesetzlichen Anforderungen gemäß § 146 a Abgabenordnung bieten einige Anbieter von Praxisverwaltungssoftware keine Abrechnungsmöglichkeiten von Barzahlungen mehr an oder nur gegen einen Aufpreis. Dies hat vermehrt zu der fälschlichen Annahme geführt, Barzahlungen seien in Zahnarztpraxen nicht mehr zulässig.

Barzahlungen stellen aber auch weiterhin ein legitimes Mittel der Bezahlung dar, jedoch haben sich die Abrechnungsvoraussetzungen geändert, was dazu geführt hat, dass manche Betreiber diese Form der Abrechnung nicht mehr anbieten möchten.

Betroffene Zahnarztpraxen, welche auch weiterhin die Barzahlung anbieten wollen, sollten sich mit ihrer Steuerberaterin oder ihrem Steuerberater in Verbindung setzen, um die derzeit gültigen Abrechnungsvoraussetzungen der Barzahlung zu erfahren.