Am Wochenende ist ein zahnärztlicher Notdienst

für unvorhergesehene und dringende Notfälle nach telefonischer Voranmeldung (da unter Umständen die Praxis nicht besetzt ist) von Samstag früh 8:00 Uhr bis Montag früh 8:00 Uhr und nur für den Bereich der Stadt Trier von Freitag 15:00 Uhr bis Montag früh 8:00 Uhr für Behandlungen in der Praxis eingerichtet. Zusätzlich hat in der Stadt Trier am Mittwochnachmittag der am Sonntag eingeteilte Zahnarzt ebenfalls Notdienst von 16:00 bis 22:00 Uhr.

 

Samstag, Sonntag oder Feiertag und der Zahn schmerzt? Was tun? Auch an Wochenenden und Feiertagen stellen die KZV Rheinland-Pfalz und die Bezirkszahnärztekammern sicher, dass Ihnen in dringenden Fällen geholfen wird. Gemeinsam mit den Zahnärzten organisieren sie einen Notdienst, der nicht aufschiebbare zahnmedizinische Akut- und Notfallbehandlungen durchführt.

 

Die Schmerzbehandlung im Notdienst ist für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich kostenfrei, sofern sie ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Sollten zusätzlich Zahnersatzleistungen anfallen (zum Beispiel Reparaturen etc.), können Eigenanteile für den Versicherten entstehen.

 

Der zahnärztliche Notdienst im Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg und Vulkaneifel ist nur nach telefonischer Voranmeldung von Samstag früh 8:00 Uhr bis Montag früh 8:00 Uhr erreichbar.

Der Notdienst in der Stadt Trier ist von Freitag 15:00 Uhr bis Montag früh 8:00 Uhr sowie am Mittwochnachmittag von 16:00 bis 22:00 Uhr für unvorhergesehene und dringende Notfallbehandlungen eingerichtet.

An Feiertagen ist er von 8:00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag um 8:00 Uhr erreichbar.

 

Sie erreichen den zahnärztlichen Notfalldienst unter der Notdienstnummer 01805 065100 (14 ct/min aus dem Festnetz, Mobilfunkgebühren können abweichen).

 

Bitte denken Sie also daran, dass Sie als gesetzlich Versicherter für den Notdienst-Besuch Ihre elektronische Gesundheitskarte benötigen. Für eine Notfallbehandlung außerhalb der oben angeführten Zeiten nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hauszahnarzt auf. Sollten Sie keinen Hauszahnarzt haben, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Zahnarztpraxis in Ihrer Nähe zu wenden. Sollte diese Praxis nicht besetzt sein, erhalten Sie über deren Bandansage weitere Informationen.

 

Weitere Informationen zu den notdiensthabenden Zahnärzten in Ihrer Region sowie zum Notdienst speziell für Covid-19-Patienten erhalten Sie auch auf unserer Startseite (https://bzk-trier.de/) sowie der Seite der KZVRLP (https://www.kzvrlp.de/patienten/#c3596).

 

Beschwerden zu einer Notdienstbehandlung richten Sie bitte an die dafür zuständige Stelle und erfragen dort auch das weitere Procedere:

Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Isaac-Fulda-Allee 2, 55124 Mainz

Tel.: 06131 8927-344

notdiensteinteilung@kzvrlp.de
www.kzvrlp.de

Sie erreichen den zahnärztlichen Notfalldienst auch über die Telefonnummer des Notfalltelefons im Bereich der Bezirkszahnärztekammer Trier.

Derzeit liegen keine Informationen vor.