05.04.2020 ->Corona-Soforthilfe: Mailadresse der ISB bei Antragstellung

Corona-Soforthilfe: Mailadresse der ISB:

Bei Antragstellung der Corona-Soforthilfe bei der ISB bitte nur diese Mailadresse verwenden: CSH@ISB.RLP.DE

04.04.2020 ->Neues Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken

Auf Vorschlag des BMAS und des BMG ist dem Krisenstab der Bundesregierung ein neuartiges Wiederverwendungsverfahren von Atemschutzmasken vorgestellt worden. Zukünftig gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine begrenzte Wiederaufbereitung (maximal dreimal) von Atemschutzmasken insbesondere mit Filterfunktion (FFP2 und FFP3) durchzuführen. Dazu sind besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten. Das neue Verfahren erfolgt durch das ordnungsgemäße Personifizieren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen.

Die BMAS/BMG-Vorlage für den Krisenstab der Bundesregierung vom 31.03.20 können Sie hier einsehen:

Vorlage für den Krisenstab der Bundesregierung vom 31.03.2020

Hinweis der BZK Trier: Wir können keinerlei Aussage dazu treffen, ob diese Art einer Wiederaufbereitung von verwendeten Masken erfolgreich ist. Der Einsatz einer demgemäß aufbereiteten Maske erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr mithin! Dies bitten wir unbedingt zu beachten!

03.04.2020 -> Zahnärzte ohne Rettungsschirm

 

Die BZÄK fordert die Bundesregierung auf, auch Zahnärzte bei den finanziellen Hilfen im Gesundheitsbereich umgehend zu berücksichtigen. Es sei unverständlich, warum für Zahnärzte eine Kompensation der Umsatzeinbußen bisher nicht vorgesehen ist – „obwohl Zahnärzte von nie dagewesenen Einnahmenausfällen betroffen sind“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.

Die Presseinformation finden Sie wie folgt:

https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/zahnaerzte-ohne-rettungsschirm.html

02.04.2020 -> Die 3. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz: Schließungen weiterhin bis 19. April

Schließung von Einrichtungen und bestimmten Unternehmen (z.B. Friseur, Kosmetiker usw.) gilt vorerst bis einschließlich dem 19. April 2020!

Die Verordnung finden Sie nachfolgend:

https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Startseite/Anhaenge_Pressemeldungen/Dritte_Corona-Bekaempfungsverordnung.pdf

01.04.2020 -> Antrag „Corona-Sofort-Hilfe“ seit 30. März online -> hier: Austausch der Unterlagen, bitte beachten!

Bitte beachten Sie:

– Antrag, FAQ und Bearbeitungshinweis wurden ausgetauscht

– Definition Liquiditätsengpass wurde präzisiert

– Personalaufwand zählen nicht zum Sach- und Finanzaufwand

Die neuen eingestellten Dokumente finden Sie hier:

https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp#tab6179-1