Fristverlängerung für Nachweis der Masernimmunität bis 31.07.2022

Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen, die nach 1970 geboren sind, eine Immunität gegen Masern nachweisen.

Die Frist zum Nachweis wurde durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes nochmals bis zum 31.07.2022 verlängert.