Erweiterung der Corona-Arbeitsschutzverordnung: Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz

Erweiterung der Corona-Arbeitsschutzverordnung:

Sicherheit am Arbeitsplatz wird weiter gestärkt

Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz werden um weitere betriebliche Testangebote ergänzt.

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Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anbieten. Das Kabinett hat die Corona-Arbeitsschutzordnung noch einmal erweitert. Die vorangegangene Änderung war erst am 20. April in Kraft getreten.

Lesen Sie gerne weitere Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/sicherheit-am-arbeitsplatz-wird-weiter-gestaerkt.html