Die neue Datenschutzgrundverordnung

Die neue Datenschutzgrundverordnung der EU ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. BZÄK und KZBV haben ihren gemeinsamen „Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV“ aktualisiert und die Neuerungen bezüglich der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigt. Der Leitfaden soll Praxen bei der Erfüllung der neuen Datenschutz-Anforderungen unterstützen. Er bietet einen kompakten Überblick, welche Maßnahmen in der Zahnarztpraxis für den Schutz und die Sicherheit der Patientendaten nötig sind.

Außerdem hat die Bundeszahnärztekammer ein Merkblatt zum Datenschutz herausgegeben.