Das E-Rezept kommt in die Zahnarztpraxen

Am 1. September ist der Startschuss für das E-Rezept in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe gefallen.

Trotz unterschiedlicher Ansicht der Landesdatenschutzbeauftragten Schleswig-Holstein wird das gemeinsame Vorhaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZV WL) wie geplant ausgerollt.

Fortan wird es möglich sein, E-Rezepte entweder direkt über die E-Rezept-App von Hersteller gematik zu nutzen oder sich in der Zahnarztpraxis einen Token als sicheren Übertragungsweg ausdrucken zu lassen. Beide Wege seien mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt, weshalb sich an den Rahmenbedingungen zur Einführung des E-Rezeptes nichts geändert hätte, so Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender der KZBV.

Dabei solle der Tokenausdruck nur als Alternative für die Fälle genutzt werden, in denen eine rein digitale Übertragung nicht möglich sei oder von den Patientinnen und Patienten nicht gewünscht wäre; als dauerhafte und standardisierte Lösung sei er jedoch nicht gedacht.

Vielmehr müssten Bundesgesundheitsministerium und Softwareentwickler gematik zeitnah an einer Lösung für eine elektronische Gesundheitskarte arbeiten, die zur Einlösung in der Apotheke ohne App und ausgedruckten Token nutzbar sei, so auch Michael Evelt, stellvertretender Vorsitzender der KZV WL.