COVID-19-Schutzimpfung für ZahnärztInnen und Praxispersonal: Registrierung ab 15. Februar 2021

„COVID-19-Schutzimpfung für ZahnärztInnen und Praxispersonal: Registrierung ab 15. Februar 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

inzwischen leben wir seit einem Jahr in und mit der Corona-Pandemie und massiven Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens. Die COVID-19-Schutzimpfung bietet die Chance auf einen Ausweg aus der großen Krise. Daher sind wir froh, Ihnen jetzt eine klare und verlässliche Perspektive geben zu können: In konstruktiven Gesprächen mit dem Landesgesundheitsministerium haben wir darauf hingewirkt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte jetzt zeitnah geimpft werden können. Die Impfmöglichkeit besteht auch für Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die regelmäßig Patientenkontakt haben. Gemäß der überarbeiteten Impfverordnung des Bundes, in Kraft seit 8. Februar 2021, wird bei allen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das Vakzin von AstraZeneca zum Einsatz kommen.

Wie erhalten Zahnarztpraxen Impftermine?
Bereits ab dem 15. Februar 2021 können sich Praxen für die Corona-Schutzimpfung registrieren. Die Anmeldung im Team für alle Beschäftigten bis 64 Jahren ist möglich. Bitte nutzen Sie hierfür die Online-Anmeldung unter www.impftermin.rlp.de. Nach der Registrierung – und abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffs und von Terminslots – werden innerhalb weniger Tage die beiden Impftermine sowie weitere Informationen zur Impfung per E-Mail oder Post mitgeteilt. Den Ablauf der Online-Terminvergabe finden Sie unter https://impftermin.rlp.de/media/files/20210120_Schaubild-Online-Terminvergabe.pdf. Eine Anmeldung wird auch telefonisch möglich sein über die Impfberatungs- und Terminvergabehotline unter 0800 / 5758100.

Wo finden die Impfungen statt?
Die Impfungen in Rheinland-Pfalz finden derzeit in 31 Impfzentren statt. Eine Übersicht der Zentren findet sich auf www.corona.rlp.de/de/impfen
Melden Sie sich als Praxis an, ist für Sie das Impfzentrum am Sitz der Praxis zuständig. Bei Einzelanmeldungen ist das Impfzentrum am Wohnsitz zuständig, das heißt es ist nicht möglich, sich in einem Impfzentrum in einem anderen Kreis/einer anderen Stadt oder auch in einem anderen Bundesland außerhalb ihres Wohnsitzes impfen zu lassen. Ferner ist eine Impfung ohne Termin im Impfzentrum nicht möglich.

Welche Unterlagen müssen zur Impfung mitgebracht werden?
Zur Anmeldung im Impfzentrum sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Terminbestätigung
  • Identitätsnachweis: Personalausweis oder Reisepass
  • Zahnarztausweis/Mitgliedsausweis/eHBA der Kammer; Praxispersonal: Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Aufklärungsbogen (nur zum 1. Impftermin)
  • Nebenwirkungskarte (nur zum 2. Impftermin)
  • Medikationsplan, sofern mehrere Medikamente eingenommen werden
  • Impfpass (sofern vorhanden)

Die benötigten Unterlagen inklusive Aufklärungsbogen werden zudem im Schreiben zur Terminbestätigung mitgeteilt.

Wo gibt es weitere Informationen?
Informationen zu der nationalen Impfstrategie, den Impfstofftypen und der Impfstoffzulassung finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums www.corona-schutzimpfung.de
Fragen und Antworten zur Corona-Schutzimpfung in Rheinland-Pfalz und zum Ablauf in den Impfzentren gibt es unter www.corona.rlp.de/de/impfen. Fragen zur Terminvereinbarung werden Ihnen unter www.impftermin.rlp.de beantwortet. Die Info-Hotline des Landes erreichen Sie unter 0800 / 5758100.
Wir bitten Sie, diese Quellen für detailliertere Informationen zur Corona-Schutzimpfung zu Rate zu ziehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Schutzimpfungen machen Hoffnung auf ein Stück Normalität. Gleichwohl wird sich die Corona-Pandemie und deren Bekämpfung noch eine Weile durch alle Lebensbereiche ziehen. Versuchen wir trotz der noch immer widrigen Umstände optimistisch nach vorne zu schauen.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Dr. Wilfried Woop, Präsident der LZK RLP
Sanitätsrat Dr. Peter Mohr, Vizepräsident der LZK RLP

Marcus Koller, stv. Vorsitzender des Vorstandes der KZV RLP
Joachim Stöbener, stv. Vorsitzender des Vorstandes der KZV RLP“

Quelle: https://www.lzk.de/medien/meldungen/2021-02-10-rundschreiben-impfung/

 Mit den besten Grüßen

Ihre Bezirkszahnärztekammer Trier

San.Rat. Dr. Peter Mohr, ZA Stefan Chybych M.Sc., M.Sc., Dr. Robert Germund

Mit freundlichen Grüßen

Bezirkszahnärztekammer

T R I E R

– Körperschaft des öffentlichen Rechts –

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