Bitte beachten Sie: Zahnarztpraxen an Gründonnerstag – nach momentaner Sachlage – geöffnet!

Corona-Beschlüsse: Harter Shutdown über Ostern  ABER  Zahnarztpraxen am Gründonnerstag geöffnet!

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Corona-Shutdowns bis 18.04.2021 geeinigt. Zudem wurde über die Oster-Tage vom 1. April  (Gründonnerstag) bis 5. April (Ostermontag) ein als „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ bezeichneter harter Shutdown beschlossen, bei dem die zwei regulären Werktage Gründonnerstag und Karsamstag als „Ruhetage“ definiert werden und nunmehr als Feiertage behandelt werden. Zur Umsetzung der Beschlüsse müsste der Gründonnerstag einmalig zum Sonn- und Feiertag erklärt werden. Dazu ist eine Änderung durch den Landesgesetzgeber erforderlich. Vorbehaltlich einer anderslautenden gesetzlichen Regelung auf Bundes- oder Länderebene können die Praxen also auch am Gründonnerstag geöffnet bleiben.

Heute ist also davon auszugehen, dass die Zahnarztpraxen am Gründonnerstag geöffnet sind!  Das öffentliche Leben soll ruhen, der Weg zur Arbeit und Zahnarzt-/Arztbesuche sind jedoch weiter möglich.

Sobald uns dazu weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie hier umgehend informieren.

Hier finden Sie den gestrigen Beschluss:  https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1879672/2854753dbc7549432db7f0bba94e8c0f/2021-03-22-mpk-data.pdf?download=1