Ausgewählte arbeitsrechtliche Fragen zur Corona-Imfpung: „Kann der Chef eine Impfung verlangen?“

Eine regelmäßige Testung des Personals, etwa in Heil- und Pflegeberufen,  könnte aber durchaus künftig vorstellbar sein. Auch ein Impfnachweis als Einstellungskriterium könnte künftig denkbar werden.

Letztlich wird es in den kommenden Monaten noch einige Verfahren vor den Arbeitsgerichten rund um diese Fragestellungen geben und oftmals wird ist es eine Einzelfallentscheidung sein, ob die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers überwiegen oder die besondere Pandemielage.

Eine gesetzliche Impfpflicht für Covid-19 – von Regierungsseite ausgehend – ist derzeicht auch noch nicht in der Planung. Daher gibt es eine solche Pflicht auch nicht im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ->> vielmehr gilt: die Entscheidung, ob Sie sich impfen lassen wollen, ist eine persönliche. Da ergibt es nur Sinn, dass eine zwingende Pflicht zur Impfung auch durch eine Betriebsvereinbarung nicht zu rechtfertigen ist.

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, ob ich gegen das Coronavirus geimpft bin?

Ja, das werden Sie wahrscheinlich sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis als auch im Einstellungsgespräch müssen, denn der Arbeitgeber hat im Betrieb eine Fürsorgepflicht, weshalb einiges dafür spricht, dass er die Mitarbeitenden nach einer Impfung fragen darf und diese die Frage auch wahrheitsgemäß beantworten müssen (eine Rechtsprechung dazu gibt es aber bisweilen noch nicht!).

Wer trägt die Kosten für meine Impfung?

Die Kosten für Ihre Impfung trägt der Staat.