Kursabsage 11.03.2020

Aus gegebenem Anlass und nach Erwägung der derzeitigen Sicherheitslage im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Virus Sars-CoV-2 und den momentan bereits bei vielen Unternehmen geltenden Sicherheitsregelungen, die die Teilnahme an externen Veranstaltungen untersagen, haben wir uns dazu entschlossen, unsere o.g. Veranstaltung am 11. März 2020 in Trier abzusagen.

Privat: Dienstzeitenregelung der BZK Trier über Karneval 2020

Dienstzeitenregelung der
Bezirkszahnärztekammer Trier

Karneval 2020: vom 20.02.2020 bis einschließlich dem 25.02.2020 ist unsere Geschäftsstelle geschlossen.

Ab Aschermittwoch gelten wieder die üblichen Geschäftszeiten.

Die Bezirkszahnärztekammer Trier weist darauf hin, dass die Geschäftsstelle an den beiden Brückentagen nach Christi Himmelfahrt: Freitag, 22.05.2020 und Fronleichnam: Freitag, 11.06.2020 geschlossen bleibt.

 

Masernimpfpflicht in Zahnarztpraxen

Am 01.03.2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft.

Ab diesem Stichtag dürfen Sie Mitarbeiter, die nach 1970 geboren sind nur noch neu in Ihrer Praxis beschäftigen, sofern ein Nachweis vorliegt über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern. Dies kann ein Nachweis über eine zweimalige Impfung sein oder auch ein entsprechender Titernachweis. Hiervon betroffen sind auch Auszubildende, Praktikanten und angestellte Zahnärzte.

Für zu diesem Zeitpunkt bereits bei Ihnen Beschäftigte, die nach 1970 geboren sind sowie Sie selbst besteht die Möglichkeit die erforderlichen Impfungen bis zum 31.07.2021 nachzuholen.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Mitarbeiter mit unzureichendem Impfschutz ab dem 01.08.2021 dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

„Dicom-Pflicht verschoben“:

Entgegen der bisherigen Rechtslage ist der verpflichtende Versand von digitalen Röntgenbildern im Dicomformat zum 01.01.2020 in letzter Minute ausgesetzt worden. Wir informieren Sie sobald die endgültigen Spezifikationen und die neuen Fristen feststehen.

Achtung: betrügerische Zahngold-Abholer unterwegs!

Dr. Gert Kohl, der Initiator der Zahngold-Sammlung für KIKAM e. V. warnt vor Betrügern, die vermeintlich im Auftrag des Hilfswerks Zahngold in Praxen abholen wollen. Wenn Sie einen entsprechenden Anruf oder Besuch erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei und informieren Sie bitte auch Dr. Kohl (Tel. 06131- 613503, drgeko@arcor.de).

Dr. Kohl dankt für Ihre Aufmerksamkeit und sachdienliche Hinweise!