Zum aktuellen Stand rund um die Bestellung des elektronischen Heilberufsausweises
Zum aktuellen Stand rund um die Bestellung des elektronischen Heilberufsausweises
In diesem Jahr sollen mit dem Notfalldatenmanagement und dem elektronischen Medikationsplan die ersten medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur verfügbar sein. Zahnärzte können die Anwendungen allerdings nur dann nutzen, wenn sie auch einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzen. Der eHBA wird von den Landeszahnärztekammern ausgegeben. In Rheinland-Pfalz können die Ausweise – wahrscheinlich – ab dem Ende des zweiten Quartals 2020 bei der Landeszahnärztekammer bestellt werden. Lesen Sie hier mehr zu den aktuellen Entwicklungen sodann.
Hinweise zur Primärprävention von Infektionen mit Coronaviren COVID-19 in der Zahnarztpraxis
Die Bezirkszahnärztekammer Trier weist darauf hin, dass
für Zahnärztinnen und Zahnärzte im „Internen Mitgliederbereich“ stets aktuelle Informationen vorgehalten werden. Wir bitten Sie sich dort regelmäßig einzuloggen.
für Patientinnen und Patienten im Bereich der Seite „Für Patienten“ die neuesten Informationen bezüglich unserer Kammer bereitgestellt werden.
Bei Fragen rund um den Themenbereich wenden Sie sich auch gerne fernmündlich an uns über die Rufnummer: 0651 999 858 0. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund des immens erhöhten Anrufaufkommens zu telefonischen Wartezeiten kommen kann. Bitte versuchen Sie es dann telefonisch erneut bei uns. Vielen Dank!
Die Bezirkszahnärztekammer Trier weist darauf hin, dass die Geschäftsstelle an den beiden Brückentagen nach Christi Himmelfahrt: Freitag, 22.05.2020 und Fronleichnam: Freitag, 11.06.2020 geschlossen bleibt.
Kursabsage 11.03.2020
Kursabsage 11.03.2020
Aus gegebenem Anlass und nach Erwägung der derzeitigen Sicherheitslage im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Virus Sars-CoV-2 und den momentan bereits bei vielen Unternehmen geltenden Sicherheitsregelungen, die die Teilnahme an externen Veranstaltungen untersagen, haben wir uns dazu entschlossen, unsere o.g. Veranstaltung am 11. März 2020 in Trier abzusagen.
Privat: Dienstzeitenregelung der BZK Trier über Karneval 2020
Dienstzeitenregelung der
Bezirkszahnärztekammer Trier
Karneval 2020: vom 20.02.2020 bis einschließlich dem 25.02.2020 ist unsere Geschäftsstelle geschlossen.
Ab Aschermittwoch gelten wieder die üblichen Geschäftszeiten.
Die Bezirkszahnärztekammer Trier weist darauf hin, dass die Geschäftsstelle an den beiden Brückentagen nach Christi Himmelfahrt: Freitag, 22.05.2020 und Fronleichnam: Freitag, 11.06.2020 geschlossen bleibt.
Masernimpfpflicht in Zahnarztpraxen
Am 01.03.2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft.
Ab diesem Stichtag dürfen Sie Mitarbeiter, die nach 1970 geboren sind nur noch neu in Ihrer Praxis beschäftigen, sofern ein Nachweis vorliegt über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern. Dies kann ein Nachweis über eine zweimalige Impfung sein oder auch ein entsprechender Titernachweis. Hiervon betroffen sind auch Auszubildende, Praktikanten und angestellte Zahnärzte.
Für zu diesem Zeitpunkt bereits bei Ihnen Beschäftigte, die nach 1970 geboren sind sowie Sie selbst besteht die Möglichkeit die erforderlichen Impfungen bis zum 31.07.2021 nachzuholen.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Mitarbeiter mit unzureichendem Impfschutz ab dem 01.08.2021 dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.