Datenerhebung Zahnärzte-Praxis-Panel 2022

34.000: Das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) ist eine seit 2018 bundesweit etablierte Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel des ZäPP ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland zu gewinnen, die höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Das ist auch angesichts der enger werdenden Verteilungsspielräume, wie sie aktuell im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz offenkundig werden, besonders wichtig. Weiterhin ist es wichtig, die gravierenden Folgen der Corona-Pandemie auf Zahnarztpraxen abzubilden. Zu diesem Zweck werden im Jahr 2022 erneut mehr als 34.000 Zahnarztpraxen um Teilnahme am ZäPP gebeten. Weitere Informationen zum ZäPP unter https://www.kzbv.de/zahnaerzte-praxis-panel.921.de.html. (Quelle: KZBV)

Das E-Rezept kommt in die Zahnarztpraxen

Am 1. September ist der Startschuss für das E-Rezept in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe gefallen.

Trotz unterschiedlicher Ansicht der Landesdatenschutzbeauftragten Schleswig-Holstein wird das gemeinsame Vorhaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZV WL) wie geplant ausgerollt.

Fortan wird es möglich sein, E-Rezepte entweder direkt über die E-Rezept-App von Hersteller gematik zu nutzen oder sich in der Zahnarztpraxis einen Token als sicheren Übertragungsweg ausdrucken zu lassen. Beide Wege seien mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt, weshalb sich an den Rahmenbedingungen zur Einführung des E-Rezeptes nichts geändert hätte, so Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender der KZBV.

Dabei solle der Tokenausdruck nur als Alternative für die Fälle genutzt werden, in denen eine rein digitale Übertragung nicht möglich sei oder von den Patientinnen und Patienten nicht gewünscht wäre; als dauerhafte und standardisierte Lösung sei er jedoch nicht gedacht.

Vielmehr müssten Bundesgesundheitsministerium und Softwareentwickler gematik zeitnah an einer Lösung für eine elektronische Gesundheitskarte arbeiten, die zur Einlösung in der Apotheke ohne App und ausgedruckten Token nutzbar sei, so auch Michael Evelt, stellvertretender Vorsitzender der KZV WL.

Neue Berufsschuletage für ZFA im Schuljahr 2022/23

Für die Auszubildenden zur/m Zahnmedizinischen Fachangestellten, die die Berufsbildende Schule Wirtschaft in Trier besuchen, gelten ab dem kommenden Schuljahr 2022/23 die nachfolgenden Berufsschultage:

Grundstufe:

  • ZF22A: Montag + alle zwei Wochen Freitag
  • ZF22B: Mittwoch + alle zwei Wochen Freitag

Fachstufe 1:

  • ZF21A: Dienstag + alle zwei Wochen Donnerstag
  • ZF21B: Montag + alle zwei Wochen Donnerstag

Fachstufe 2:

  • ZF20A: Donnerstag + alle zwei Wochen Mittwoch
  • ZF20B: Freitag + alle zwei Wochen Mittwoch

Auszubildende, die die Berufsbildende Schule Vulkaneifel in Gerolstein besuchen, sind nicht betroffen!

Neue Ausbildungsordnung ab dem 1. August 2022

Am 1. August 2022 tritt die neue Ausbildungsordnung für die Zahnmedizinischen Fachangestellten in Kraft.

Nachdem die alte Ausbildungsordnung bereits über 20 Jahre Jubiläum feierte, entschied der Gesetzgeber sich, den Ausbildungsberuf der ZFA an die neuen technischen und diversifizierten gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen. Weiter in den Vordergrund gerückt sind nunmehr die individuelle Patientenbetreuung und Kommunikation, sowie die Digitalisierung, die erstmals als eigene Berufsbildposition aufgenommen wurde.

Die wohl wichtigste Neuerung sowohl für die Auszubildenden als auch für die ausbildenden Zahnärztinnen und Zahnärzte ist die Neuregelung der Prüfungsordnung:

Statt einer Zwischenprüfung nach der Hälfte der Ausbildungszeit und einer Abschlussprüfung nach regulär drei Jahren wird das System der gestreckten Abschlussprüfung eingeführt.

Die Zwischenprüfung wird ersetzt durch die sogenannte Abschlussprüfung Teil I – das Ergebnis dieser fließt sodann schon in die Endnote mit ein.

Am Ende der Ausbildung absolvieren die Auszubildenden dann Abschlussprüfung Teil II.

Die Noten aus Teil I und II der Abschlussprüfung ergeben zusammen die Gesamtnote der Leistungen zum Abschluss der Ausbildung.

Für weitere Informationen zur Neuregelung der Ausbildungsordnung beachten Sie gerne in unserem Bereich „Für Auszubildende – Downloads“ die Informationsschreiben und Auslegungshilfen des Bundesinstituts für Berufsbildung.

WICHTIG -> Einrichtungsbezogene Immunitätsnachweispflicht durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt!

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelte Immunitätsnachweispflicht zurückgewiesen.

Der Gesetzgeber habe einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssten die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich Tätigen letztlich zurücktreten.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.