Ist Ihr zu betreuendes Kind selbst krank, ändert sich nichts: Lassen Sie sich einfach in Ihrer kinderärztlichen Praxis eine Bescheinigung ausstellen und reichen Sie diese bei der zuständigen Stelle (zumeist bei Ihrer Krankenkasse) ein.
Ist Ihr zu betreuendes Kind gesund und müssen Sie es wegen der genannten Kriterien zu Hause betreuen, füllen Sie bitte den Antrag der zuständigen Stelle aus. Reichen sie ihn anschließend dort ein. Sollten Sie eine Bescheinigung der Kita oder Schule haben, legen Sie diese bitte ebenfalls bei.
Weitere Fragen dazu beantworten auch Ihre Krankenkassen und helfen Ihnen gerne dabei weiter.