29.04.2020 -> Muster-Widerspruch bei der Versagung von Kurzarbeitergeld für Zahnarztpraxen durch die Agenturen für Arbeit

Muster-Widerspruch bei der Versagung von Kurzarbeitergeld für Zahnarztpraxen durch die Agenturen für Arbeit: v

Viele Praxen nehmen aufgrund von Umsatzeinbußen derzeit die Möglichkeit der Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter in Anspruch. Einige Agenturen für Arbeit verweigern Praxen das Kurzarbeitergeld mit der Begründung, dass Vertragsärzte bei einem auf einer Pandemie beruhenden Honorarausfall von mehr als 10 % Anspruch auf Ausgleichzahlungen nach § 87a Abs. 3b SGB V haben und dadurch der Arbeitsausfall ähnlich einer Betriebsausfallversicherung ausgeglichen würde, so dass kein Anspruch bestünde.

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