30.04.2020 -> Finanzielle Unterstützung für Eltern, die wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen

Verdienstausfall für Eltern wegen Schul- und Kitaschließung:
Eltern, die wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen müssen und daher nicht arbeiten können, werden finanziell unterstützt. – Rechtsgrundlage: Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs.1a) angepasst. – Entschädigung: 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. – Auszahlung durch Arbeitgeber. – Erstattung durch Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen:
• die betreuten Kinder sind unter zwölf Jahren.
• Gleitzeit- bzw. Überstundenguthaben sind ausgeschöpft.
• Keine anderweitige, zumutbare Betreuung vorhanden.

Hinweis: Die Verdienstausfallentschädigung ist auch für Selbstständige möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/gesundheit/oeffentliches-gesundheitswesen/aufgaben-nach-dem-infektionsschutzgesetz/