29.03. / 30.03.2020 -> Das Antragsformular zur Gewährung der Soforthilfen können Sie sich unter folgendem Link hier herunterladen!

Stand: 29.03. / 30.03.2020:

Welche Soforthilfen können Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern in RLP beantragen?

Die Bundesregierung stellt finanzielle Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung für Betriebe von bis zu 10 Mitarbeitern. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ergänzt das Programm mit dem günstigen „Corona Soforthilfe Kredit RLP“.

Die Soforthilfen sehen folgende Unterstützung vor:

Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte: 

  • Bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
  • Kreditpauschalbetrag von 10.000 Euro über das Land
  • Gesamte Soforthilfe bis zu 19.000 Euro

Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:

  • Bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
  • Kreditpauschalbetrag von 10.000 Euro über das Land
  • Gesamte Soforthilfe bis zu 25.000 Euro

Der Antrag für den Bundes-Zuschuss wird über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt, das Sofort-Kredit des Landes wird über die Hausbank beantragt.

Weitere Informationen zum Corona Soforthilfe Kredit RLP finden Sie wie folgt:

https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp#tab6179-1