27.05.2020 -> Anhörung zum Patientendaten-Schutz-Gesetz: Gemeinsame Stellungnahme der Zahnärzteschaft

Zahnärzt/innen sind nur für ihre Praxis datenschutzrechtlich verantwortlich. Denn nur das ist beherrschbar, was sich tatsächlich innerhalb der Praxis beeinflussen lässt. Darauf weist die BZÄK zur Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) hin. Die BZÄK begrüßt, dass sich der Gesetzgeber ihrer Forderung weitestgehend angenähert hat, die datenschutzrechtliche Verantwortung der Leistungserbringer vor dem Konnektor enden zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/datenschutz-nur-im-eigenen-verantwortungsbereich.html