27.03.2020 -> Soforthilfen von Bund und Land
Das geplante Zuschussprogramm der Bundesregierung wird durch das Land Rheinland-Pfalz mit dem „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ ergänzt und erweitert: Die Zuschüsse des Bundes werden mit günstigen Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigte ergänzt und um Soforthilfen für Unternehmen bis zu 30 Beschäftigte erweitert. Die Anträge für den Bundes-Zuschuss können ab kommender Woche bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden. Das Sofort-Darlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden. Die Soforthilfen von Bund und Land sehen Folgendes vor:
– Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte:
bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.
– Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigte:
bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.
– Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigte:
Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich eines Landes-Zuschusses über 30 Prozent der Darlehenssumme.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro.
Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 zins- und tilgungsfrei.
Aktuelle Informationen unter diesem Link: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/