25.05.2020 -> Beantragung des eHBA ab Ende Juni bei der LZK RLP möglich
Der Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) im deutschen Gesundheitswesen wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weiter vorangetrieben. Bislang erfolgt über die TI nur der Abgleich der sog. Stammdaten. Weitere Anwendungen wie Notfalldatenmanagement oder der elektronische Medikationsplan sollen im Laufe des Jahres folgen. Erst wenn diese Anwendungen von der zuständigen Projektgesellschaft des BMG, der gematik, zugelassen wurden, benötigen Zahnärzt/innen den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA).
Der eHBA wird von den Landeszahnärztekammern ausgegeben. In Rheinland-Pfalz können die Ausweise ab Ende des zweiten Quartals 2020 bei der Landeszahnärztekammer bestellt werden. Voraussichtlich werden dann drei Anbieter bzw. Produzenten von Ausweisen zur Auswahl stehen. Die Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung werden Sie rechtzeitig über den Bestellprozess informieren.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.lzk.de/medien/meldungen/2020-03-10-ehba/