24.03.2020 -> Finanzierung | Zusätzliches KfW-Sonderprogramm 2020 (BMF/BMWi)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie nachfolgende Information zur  Möglichkeit der Finanzierung | Zusätzliches KfW-Sonderprogramm 2020 (BMF/BMWi):

Am 23.3.2020 ist das neue KfW-Sonderprogramm 2020 an den Start gegangen. Dies teilt das BMF aktuell mit. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro sollen weitere Erleichterung für die Wirtschaft schaffen. Darüber hinaus sollen eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90% bei Betriebsmitteln und Investitionen von KMU Banken und anderen Banken die Kreditvergabe erleichtern. Die verbesserten Bedingungen werden durch das Temporary Framework der EU-Kommission zum Beihilferecht ermöglicht, das am 19.3.2020 in Kraft getreten ist.

Das KfW-Sonderprogramm 2020 wird über die folgenden Programme umgesetzt (Stand 24.03.2020):

  • KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076), deren Förderbedingungen modifiziert und erheblich erweitert werden.
  • Daneben ermöglicht das Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ (855) große Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligung der KfW.

Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.

Hinweise: Anträge können ab dem 23.3.2020 über die Hausbank gestellt werden. Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich. Eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung wird sichergestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW.

Darüber hinaus hat das BMWi ein Faktenblatt zu dem KfW Sonderprogramm 2020 herausgegeben.

Quellen: BMF, Pressemitteilung v. 23.3.2020, BMWi sowie KfW (il)