22.04.2020 -> Kostenaufwand von Hygienemaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie, unser GOZ-Referent Dr. Michael Herget informiert

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Vorsitzende der GOZ-Gruppe Süd Herr Dr. Wilz hat mich über folgenden Beschluss bezüglich der Berechnung für den erhöhten Kostenaufwand von Hygienemaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie in Kenntnis gesetzt.

Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen:

Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie massiv erhöhten Kosten für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum 2,3 fachen Satz, bei allen Patienten jeweils pro Patientenkontakt zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht zeitgleich ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen.

Dieser Beschluss tritt am 09. April 2020 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.

Mit kollegialen Grüßen,

Dr. Michael Herget

GOZ-Referent der Bezirkszahnärztekammer Trier