19.05.2020 -> DGAZ-Stellungnahmen zur zahnärztlichen Behandlung Pflegebedürftiger
Die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin e.V. (DGAZ) hat am 25.04.2020 und am 18.05.2020 Stellungnahmen zur zahnärztlichen Behandlung von Pflegebedürftigen veröffentlicht. Eine allgemeingültige Empfehlung zur Frage der Durchführung von Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Kooperationsverträge kann aktuell nicht gegeben werden.
Mehr zur Stellungnahme vom 28.04.2020 (Risikomanagement bei der zahnärztlichen Behandlung Pflegebedürftiger insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie) finden Sie hier: https://dgaz.org/news/271-pressemitteilung-der-deutschen-gesellschaft-fuer-alterszahnmedizin-e-v-2
Stellungnahme vom 18.05.2020 (Pflege braucht Zahnmedizin): https://dgaz.org/news/110-news-startseite-3-box-unten/273-stellungnahme-der-deutschen-gesellschaft-fuer-alterszahnmedizin-e-v-2
Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Kooperationsverträge (§119b, SGB V)
Eine allgemeingültige Empfehlung zur Frage der Durchführung von Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Kooperationsverträge kann aktuell nicht gegeben werden. Die Entscheidung ist vor Ort gemeinsam mit der Einrichtungsleitung zu treffen. Besonders wichtig bei Wiederaufnahme ist jedoch die zwingende Einhaltung der Hygienestandards für diesen Personenkreis.