19.03.2020 -> Corona: Geschäftsstelle / Publikumsverkehr / Veranstaltungen / Prüfungen
Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter haben in dieser Zeit für uns oberste Priorität. In den vergangenen Wochen haben wir hierzu alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um den Geschäftsbetrieb in dieser für uns alle schwierigen Zeit zuverlässig und in gewohnter Qualität fortzuführen. So ersetzen wir beispielsweise nunmehr zahlreiche Meetings primär durch Telefonkonferenzen etc. Der weitere Verlauf der Ausbreitung des Corona-Virus ist derzeit für uns alle zugleich noch kaum abzusehen. Um u.a. Zahnärztinnen, Zahnärzte sowie zahnmedizinisches und medizinisches Personal auf Grund der derzeitigen oder eventuell noch kommenden Arbeitsbelastung zu entlasten sowie vor gegenseitiger Infektion zu schützen, hat die Geschäftsführung der Bezirkszahnärztekammer Trier folgendes beschlossen:
Wir möchten unseren Teil dazu beitragem, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Dazu gehört auch, dass wur zurzeit keine persönliche Beratung in unseren Geschäftsräumen anbieten können. Leider kann dies momentan zuda führen, dass unser telefonische Erreichbarkeit stark ausgelastet ist und Sie uns nicht sofort erreichen können. Wir bitten dennoch ab sofort nur telefonisch, per E-Mail oder per Post mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kammer den Kontakt zu suchen, zumal der Publikumsverkehr in den Räumlichkeiten der Kammer bereits eingeschränkt wurde. Damit Ihnen so schnell wie möglich geholfen wird, können Sie uns auch gerne unter info@bzk-trier.de kontaktieren. Nennen Sie uns dabei bitte unbedingt Ihr Anliegen in der Betreffzeile und bitte auch Ihre vollständigen Kontaktdaten. Vielen Dank.
Abgesagte Veranstaltungen werden wir in unserem Veranstaltungsbereich löschen beziehungsweise diese gesondert kennzeichnen. Bitte informieren Sie sich dort oder telefonisch bei uns.
Prüfungen im Bereich der zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung finden aber zunächst noch wie geplant statt (Stand: 19.03.2020)
Sofern während der Schulschließung von den Berufsbildenden Schulen Arbeitsaufträge erteilt werden, wird empfohlen, diesen zuhause auch unbedingt nachzugehen. Dazu sollte sodann auch der Hauptberufsschultag genutzt werden, so dass an diesen Tagen ggf. keine weitergehenden Arbeiten in dem Ausbildungsbetrieb zu erledigen sind, wenn es der dortige Betrieb erlaubt. (Stand:19.03.2020)
Rückfragen zu einzelnen Terminen bzw. Sitzungen, Kursen / Fortbildungen oder Prüfungen, richten Sie bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BZK Geschäftsstelle, Tel.: 0651 999 858 0 . Wir unterstützen Sie auch weiterhin bei jeglichen Anfragen !