18.03.2020: Muster / Beispielanschreiben hinsichtlich der Herabsetzung der Vorauszahlungsbeträge, Finanzamt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
die geschäftsführenden Vorstände und die Geschäftsführung der Bezirkszahnärztekammer Trier, möchte Ihnen auch künftig weitere Lösungsansätze in der derzeitig schwierigen Situation vieler Zahnarztpraxen zur Verfügung stellen. Anbei überlassen wir daher ein Muster / Beispielanschreiben hinsichtlich der Herabsetzung der Vorauszahlungsbeträge, welches Sie bei Bedarf auch an Ihr zuständiges Finanzamt ausbringen könnten. Sollten Sie durch die Coronakrise betroffen sein und Ihr Unternehmen Einbrüche erleiden, könnten Sie diesen Antrag stellen – dies sollte dann vorab jedoch mit Ihrem Steuerberater etc. abgesprochen sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur in Form eines Musters behilflich sein können. Die roten Markierungen müssen Sie selbst sodann einfügen. Sie können den Antrag per Fax übermitteln, per E-Mail oder per Post. Hierzu bitten wir Sie die Internetseite Ihres zuständigen Finanzamtes aufzurufen. Bitte beachten Sie zugleich unbedingt aber auch, dass wir in keinem Fall eine stets einzelfallbasierte Rechts- oder gar Steuerberatung vornehmen können und sprechen Sie solche Anträge vorab mit Ihrem Steuerberater etc. ab.
Gerne nehmen wir auch von Ihnen weitere Lösungsansätze auf, fassen diese künftig stets in diesem AKTUELLEN-Bereich zeitnah zusammen und leiten Sie an unsere Mitglieder und interessierte Kreise somit weiter. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wenn es etwas Neues zur aktuellen Situation gibt.
Hier das Muster: MUSTER bzw. Beispiel eines Antrags auf Herabsetzung der Vorauszahlungen, Finanzamt
Bitte bleiben Sie gesund!
Mit besten kollegialen Grüßen
ZA Sanitätsrat Dr. Peter Mohr, ZA Stefan Chybych M.Sc. M.SC.
und Ihre Geschäftsstellenteam der BZK Trier