17.03.2020: Update zur Corona-Krise und der angeblichen Schließung von Zahnarztpraxen
17.03.2020 / Update zur Corona-Krise: Nur der Gesetzgeber kann eine übergreifende Schließung von Praxen anordnen, weil damit die Grundrechte der Zahnärzte auf ihre freie Berufsausübung aus Art. 12 (1) GG tangiert würden. Die Körperschaften selbst können keine entsprechend übergreifenden Praxisschließungen – für ganze Bezirke – anordnen. Eine entsprechende Schließungsanordnung ist mithin auch nicht seitens unserer Kammer erfolgt. Vielmehr ist ein Krisengipfel bei der KZBV unter Beteiligung der Bundeszahnärztekammer angesetzt. Wir als Körperschaft arbeiten weiter intensiv an Ihrer Unterstützung und geben umgehend alle gesicherten Informationen an Sie weiter.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Geschäftsstellenteam der BZK Trier