16.05.2020 -> Konflikte bei Übernahme von Auszubildenden und angemeldeter Kurzarbeit?

Eine Übernahme der Azubis nach ihrer Ausbildung steht der Gewährung von Kurzarbeitergeld grds. nicht entgegen.  Im Detail besagen die fachlichen Weisungen der BfA, dass für Auszubildende, die nach Beendigung ihres Ausbildungsverhältnisses eine versicherungspflichtige Beschäftigung bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber aufnehmen, Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Eine vorherige Genehmigung durch die Arbeitsagentur ist nicht erforderlich. Wir raten dennoch an, dass dies vorab überprüft und in jedem Einzelfall geklärt wird.