16.05.2020 -> Approbationsordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft
Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist am 14.05.2020 vom Bundestag und am 15.05.2020 vom Bundesrat verabschiedet worden. Unter anderem ist im Gesetz geregelt, dass die neue Approbationsordnung für Zahnärzt/innen, wie geplant, am 01.10.2020 in Kraft tritt.
Allerdings gilt die alte Approbationsordnung für Studierende, die vor dem 01.10.2021 das Studium der Zahnheilkunde beginnen oder begonnen haben, zunächst weiter.
Die neuen Regelungen zur Durchführung der Eignungs- und Kenntnisprüfung gelten wie geplant bereits ab dem 01.10.2020.