16.04.2020 – >BMG-Referentenentwurf SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 16.04.2020 einen Referentenentwurf für eine Verordnung zum Schutz der Versorgungsstrukturen im Bereich der zahnärztlichen Versorgung infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der SARS-CoV-2-Epidemie vorgelegt. Der Referentenentwurf sieht vor, dass zur Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Praxen die Zahlungen, die die Krankenkassen zur Versorgung ihrer Versicherten leisten, in angemessener Höhe fortgeführt werden. Es wird an jeden zugelassenen Leistungserbringer eine einmalige nicht rückzahlbare Ausgleichszahlung in Höhe von 40 Prozent des im vierten Quartal 2019 von der gesetzlichen Krankenversicherung erhaltenen Vergütungsvolumens geleistet.