12.05.2020 -> Corona-Hygiene-Pauschale berücksichtigen / GOZ-Nr. 3010
BZÄK und PKV-Verband haben eine Corona-Hygiene-Pauschale nach der GOZ-Nr. 3010 analog in Höhe von 14,23 Euro verhandelt. Die Pauschale kann pro Sitzung bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten berechnet werden. Bei GKV-Patienten mit privater Zusatzversicherung kann die GOZ-Nr. 3010 analog angesetzt werden, sofern die Zusatzversicherung die betreffende Leistung im Rahmen der Kostenerstattung übernimmt. die BZK Trier empfiehlt, die neue Abrechnungsmöglichkeit bei den Sitzungen des genannten Personenkreises zu berücksichtigen.