08.05.2020 -> Gesichtsvisiere als Nasen-Mund-Bedeckung grundsätzlich zulässig

Gesichtsvisiere als Nasen-Mund-Bedeckung zulässig

Die Landesregierung erklärt Gesichtsvisiere als Nasen-Mund-Bedeckungen (NMB) für zulässig. Eine Auslegungshilfe der Verordnung finden Sie: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/200427_Mund_Nasen_Bedeckung_Auslegungshilfe.pdf

Das RKI und die BGW halten Gesichtsvisiere als Schutz nicht ausreichend und raten davon ab.