08.04.2020 -> GOZ-Extravergütung für Schutzausrüstung in Zahnarztpraxen
PKV und BZÄK vereinbaren Extravergütung für den Corona-Schutz: Die Corona-Pandemie stellt die Zahnarztpraxen vor immense Anforderungen, auch bei der Beschaffung von Schutzmaterial. Als schnelle und unbürokratische Hilfe haben die BZÄK und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) daher eine pragmatische Lösung zur Übernahme der damit verbundenen Mehrkosten für die Praxen abgestimmt. Ab sofort können die Zahnärzte für jede Sitzung eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro abrechnen.
Mehr dazu finden Sie auf der nachfolgenden Seite: https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/goz-extraverguetung-fuer-schutzausruestung-in-zahnarztpraxen.html