07.04.2020 -> BAFA-Sofort-Beratungsprogramm für betroffene Unternehmen

Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten.

Inhalt der Beratung: Analyse der konkreten Auswirkungen inkl. ergreifender Maßnahmen und Handlungsempfehlungen

– 100%-Zuschuss zur Beratungsleistung, max. 4.000 Euro (Beratungskosten inkl. Honorar, Reisekosten, Auslagen des Beraters).

– Die Umsatzsteuer muss der Unternehmer tragen. Sie wird nicht bezuschusst.

– Anträge können ab sofort bis 31.12.2020 gestellt werden.

– Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.

Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Corona betroffene Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie hier:  https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung.html?nn=8062106

Wir bitten um Nachsicht, dass wir angesichts der aktuellen Situation die Vielzahl von schriftlichen Anfragen zum Thema Corona-Virus und den möglichen Auswirkungen auf die Richtlinie nicht entsprechend für jeden Einzelfall beantworten können.